Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall

  • Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 25.3 - Arbeitsschutz Hadamar

    Gymnasiumstraße 4
    65589 Hadamar
    35338 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: +49 641 303-8600
    Telefax: +49 641 303-8611

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de
    E-Mail: arbeitsschutz-hadamar@rpgi.hessen.de

    Öffnungszeiten
    • Montag - Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr
    • Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Formulare
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    Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.

    In Ihrem Betrieb wurde ein Mensch erheblich verletzt oder ist sogar verstorben? Dann müssen Sie dies anzeigen.

    Verfahrensablauf

    Kurze Beschreibung, wie es zu dem Unfall gekommen ist, beteiligte Personen, welche Arbeitsmittel nach Anhang 2 und 3 Betriebssicherheitsverordnung waren beteiligt. 
    Die Anzeige kann online erfolgen.

    Gebühren

    Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.

    Fristen

    Die Anzeige ist unverzüglich nach Schadeneintritt vorzunehmen.

    zuständige Stelle

    Örtlich zuständiges Regierungspräsidium.

    erforderliche Unterlagen

    Die Anzeige muss nachstehende Angaben enthalten:

    • Angaben zur Person,
    • deren Arbeitsbereich,
    • Schilderungen zum Unfallhergang

    Kurzfassung

    • Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
    • Anzeige von Personen, die gestorben oder erheblich verletzt sind
    • Anzeige ist gebührenfrei und kann online erfolgen

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