Vorhabensbezogene Bauart - Zustimmung im Einzelfall beantragen

  • Kontakt Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 31.2 - Bau- und Wohnungswesen

    Wilhelminenstraße 13
    64283 Darmstadt, Wissenschaftsstadt
    64278 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

    Telefon: +49 6151 12-8925

    Webseite: Website des Regierungspräsidiums Darmstadt
    Webseite: Organigramm des Regierungspräsidiums Darmstadt

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium ist montags bis donnerstags von 8 bis 16:30 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar.

    Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Besuch über die Öffnungszeiten und ob eine Terminvereinbarung notwendig ist.

    Ansprechpartner Frau Bumin

    E-Mail: Suereyya.Bumin@rpda.hessen.de

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    Hier können Sie eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) bzw. vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg) beantragen.

    Eine Zustimmung im Einzelfall benötigen Sie, wenn es für ein Bauprodukt eine allgemeine anerkannte Regel der Technik nicht gibt oder dafür keine Technische Baubestimmung besteht oder keine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. kein allgemeines Prüfzeugnis (abP) vorliegt.

    Eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung benötigen Sie für eine Bauart, die nicht durch eine Technische Baubestimmung geregelt ist oder für die es eine allgemein anerkannte Regel der Technik nicht gibt oder für die keine allgemeine Bauartgenehmigung vorliegt.

    Sie planen nicht geregelte Bauprodukte bzw. Bauarten? Dann benötigen Sie eine Genehmigung.

    Ansprechpunkt

    Anträge, die den Nachweis brandschutztechnischer Anforderungen betreffen sowie Anträge im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung werden durch das Regierungspräsidium Darmstadt bearbeitet.

    Alle anderen Bereiche werden durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen bearbeitet.

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben über das Bauvorhaben
    • gutachterliche Stellungnahmen
    • technische Dokumentation
       

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung nach der Bauproduktenverordnung (EU Nr. 305/2011) können keine Zustimmungen im Einzelfall ausgestellt werden.
     

    Kurzfassung

    Zulassung bzw. Genehmigung für

    • Bauprodukte
    • Bauarten 

    ohne technische Regeln (Normen, allgemeinen Zulassungen bzw. Genehmigungen).
     

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