Wechsel des Bauherrn anzeigen

  • Wechselt die Bauherrschaft während eines Bauvorhabens, hat die neue Bauherrschaft dies unverzüglich der Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.

    Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde einen Wechsel in der Bauherrschaft mitteilen?

    Verfahrensablauf

    Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel der Bauherrschaft mit.

    Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an die Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises, Ihrer kreisfreien Stadt oder Ihrer Sonderstatusstadt.

    Fristen

    Der Wechsel in der Bauherrschaft muss unverzüglich erfolgen.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde.

    Voraussetzungen

    Die Bauherrschaft hat während Ihres Bauvorhabens gewechselt.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Kurzfassung

    • Anzeige des Wechsels des Bauherrn, Entgegennahme
    • Zuständig: Die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichts-behörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).

    weiterführende Informationen

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