Wechsel des Bauleiters anzeigen

  • Der Wechsel des Bauleiters ist anzuzeigen.

    Sie wollen der unteren Bauaufsichtsbehörde den Wechsel des Bauleiters mitteilen?

    Verfahrensablauf

    Sie teilen der zuständigen Baubehörde formlos digital im Bauportal oder analog den Wechsel des Bauleiters mit.

    Gebühren

    Es fallen keine Kosten an.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis, Ihrer kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    zuständige Stelle

    Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden.

    Voraussetzungen

    Der Bauleiter hat gewechselt.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Kurzfassung

    • Anzeige des Wechsels des Bauleiters, Entgegennahme
    • Zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde (Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte und der Sonderstatusstädte).
       

    weiterführende Informationen

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