Wiederanpflanzung von Weinreben auf einer Weinbaufläche/Rebfläche

  • Kontakt Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 51.2 - Weinbau

    Wallufer Str. 19
    65343 Eltville am Rhein

    Telefon: +49 6123 9058-26
    Telefax: +49 6123 9058-51

    E-Mail: Weinbaudezernat@rpda.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr

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    Sie sind verpflichtet, die Wiederbepflanzung derselben oder einer anderen zum Betrieb gehörenden Weinbaufläche/Rebfläche zur Fortschreibung der Weinbaukartei zu beantragen. Dazu tragen Sie die Flächenangaben sowie das Weinjahr der geplanten Wiederbepflanzung in das Formular ein.

    Sie beantragen die Wiederbepflanzung einer Weinbaufläche/Rebfläche bei der zuständigen Behörde.

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen die Wiederbepflanzung der Weinbaufläche/Rebfläche über ein entsprechendes Formular bei der zuständigen Behörde.
    • Die zuständige Behörde wird sich nur im Einzelfall, bei zu klärenden Fragen, bei Ihnen melden.
    • Sie erhalten bei Erfüllung der Voraussetzungen vor der Wiederbepflanzung eine Genehmigung, die Sie zur Anpflanzung berechtigt.
    • Sie erhalten am Ende des Weinwirtschaftsjahres einen Weinbaukarteibescheid mit den aktualisierten Daten.

    Gebühren

    Es fallen keine Gebühren an.

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat Weinbau.

    Fristen

    • Der Antrag auf Wiederbepflanzung muss innerhalb von 2 Jahren nach der Rodung gestellt werden.
    • Die Anpflanzung muss innerhalb von 3 Jahren nach der Genehmigung erfolgen.

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Dezernat Weinbau

    Voraussetzungen

    • Sie oder Ihr Betrieb beabsichtigen, eine oder mehrere Weinbauflächen/rebflächen wieder zu bepflanzen.
    • Die Belange Dritter (z.B. Naturschutz) sind geklärt.
    • Es stehen ausreichend Pflanzrechte in ihrem Pflanzrechtekonto zur Verfügung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Kurzfassung

    Ein Betrieb möchte die Wiederbepflanzung entweder derselben oder einer anderen zum Betrieb gehörenden Weinbaufläche/Rebfläche beantragen.  

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