Fachbereich - Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
| Kontakt | Fachbereich - Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
Hauptstraße 39
Telefon: 02772 708-0
Webseite:
https://www.herborn.de
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| Öffnungszeiten | Stadtverwaltung
Montag bis Freitag:
Montag und Dienstag:
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Barkasse
Montag:
Donnerstag:
Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren. |
| Ansprechpartner |
Herr Schneider
Zimmernummer: 112 |
| Formulare |
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10.3 Wirtschaftsförderung, Mobilität, Tourismus
| Kontakt | 10.3 Wirtschaftsförderung, Mobilität, Tourismus
Karl-Kellner-Ring 51
Telefon: 06441 407-1222
Webseite:
www.lahn-dill-kreis.de
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| Öffnungszeiten |
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Unternehmerinnen und Unternehmern, Bürgerinnen und Bürgern, die in Hessen investieren oder tätig werden wollen, stehen regional wie landesweit vielfältige Hilfen zur Verfügung.
Mit der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen, Beschäftigung und Einkommen zu schaffen und zu sichern, und auch Transformationsprozesse zu beschleunigen.
Verfahrensablauf
Nutzen Sie vorab die kostenfreie und unabhängige WIBank Förderberatung Hessen oder den WIBank Förderfinder zur Ermittlung des passenden Förderprodukts.
Die Anträge für Zuschüsse (z. B. GRW-Förderung, Regionale Entwicklung) sind direkt bei der WIBank einzureichen, in der Regel über deren digitales Kundenportal.
Die Einreichung von Förderdarlehen erfolgt im sogenannten Hausbankverfahren. Sie stellen den Antrag bei einer Bank oder Sparkasse Ihres Vertrauens, welche diesen an die WIBank weiterleitet.
Ansprechpunkt
Informationen zur regionalen Wirtschaftsförderung in Hessen erhalten Sie im Internetauftritt des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung.
Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank).
zuständige Stelle
Zuständig für alle Fragen der Wirtschaftsförderung im engeren Sinne ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.
Die monetäre Ausführung des öffentlichen Fördergeschäfts ist Aufgabe der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Die nichtmonetären Aktivitäten der hessischen Wirtschaftsförderung werden von der "HA Hessen Agentur GmbH" gebündelt.
Voraussetzungen
Prioritär werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert. Förderfähig sind Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung der Produktion oder der Ankauf einer stillgelegten Betriebsstätte. Es muss ein nachhaltiger Beitrag zur Schaffung neuer oder zur Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze geleistet werden. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein, und die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens 5 Jahre im Betrieb verbleiben.
erforderliche Unterlagen
Es werden unterschiedliche Unterlagen benötigt, die Informationen dazu erhalten Sie bei der WIBank oder Ihrer Hausbank.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei der Beantragung regionaler Wirtschaftsförderung in Hessen ist der reguläre Rechtsbehelf gegen ablehnende Bescheide der Widerspruch . Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich bei der entsprechenden Bewilligungsbehörde eingelegt werden.
Kurzfassung
- Förderung für Infrastrukturvorhaben Bewilligung
- Förderung von Infrastrukturvorhaben zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
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Schwerpunkte der Infrastruktur-Förderung in Hessen:
- Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur (bspw. die Erschließung von Gewerbegebieten)
- In den strukturschwachen Regionen des Landes (C- und D-Fördergebiete)
- Zuständig: Investitionsbank Hessen