Wirtschaftsförderung regional

  • Kontakt Fachbereich - Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefon: 02772 708-0
    Telefax: 02772 708-9400

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: info@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Stadtverwaltung

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag und Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Mittwoch:
    07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

    Donnerstag:
    13:00 - 18:00 Uhr

    Barkasse

    Montag:
    08:00 bis 12:00 Uhr

    Donnerstag:
    08:00 bis 12:00 Uhr und
    13:00 - 16:00 Uhr

    Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

    Ansprechpartner Herr Schneider

    Zimmernummer: 112
    Telefon: 02772 708-220
    E-Mail: h.schneider@herborn.de

    Formulare
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    Kontakt 10.3 Wirtschaftsförderung, Mobilität, Tourismus

    Karl-Kellner-Ring 51
    35576 Wetzlar
    35529 Wetzlar

    Telefon: 06441 407-1222

    Webseite: www.lahn-dill-kreis.de
    E-Mail: wifoe@lahn-dill-kreis.de
    E-Mail: mobilitaetsmanagement@lahn-dill-kreis.de

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch
    07:30 - 12:30 Uhr
    Donnerstag
    07:30 - 12:30 Uhr und
    13:30 - 18:00 Uhr
    Freitag
    07:30 - 12:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

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    Unternehmerinnen und Unternehmern, Bürgerinnen und Bürgern, die in Hessen investieren oder tätig werden wollen, stehen regional wie landesweit vielfältige Hilfen zur Verfügung.

    Mit der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen, Beschäftigung und Einkommen zu schaffen und zu sichern, und auch Transformationsprozesse zu beschleunigen.

    Verfahrensablauf

    Nutzen Sie vorab die kostenfreie und unabhängige WIBank Förderberatung Hessen oder den WIBank Förderfinder zur Ermittlung des passenden Förderprodukts.

    Die Anträge für Zuschüsse (z. B. GRW-Förderung, Regionale Entwicklung) sind direkt bei der WIBank einzureichen, in der Regel über deren digitales Kundenportal.

    Die Einreichung von Förderdarlehen erfolgt im sogenannten Hausbankverfahren. Sie stellen den Antrag bei einer Bank oder Sparkasse Ihres Vertrauens, welche diesen an die WIBank weiterleitet.

    Ansprechpunkt

    Informationen zur regionalen Wirtschaftsförderung in Hessen erhalten Sie im Internetauftritt des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. 

    Für weitere Informationen und eine persönliche Beratung wenden Sie sich bitte an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI-Bank).

    zuständige Stelle

    Zuständig für alle Fragen der Wirtschaftsförderung im engeren Sinne ist das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen. 

    Die monetäre Ausführung des öffentlichen Fördergeschäfts ist Aufgabe der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.

    Die nichtmonetären Aktivitäten der hessischen Wirtschaftsförderung werden von der "HA Hessen Agentur GmbH" gebündelt.

    Voraussetzungen

    Prioritär werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gefördert. Förderfähig sind Errichtung, Erweiterung, Diversifizierung der Produktion oder der Ankauf einer stillgelegten Betriebsstätte. Es muss ein nachhaltiger Beitrag zur Schaffung neuer oder zur Sicherung bestehender Dauerarbeitsplätze geleistet werden. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein, und die geförderten Wirtschaftsgüter müssen mindestens 5 Jahre im Betrieb verbleiben.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden unterschiedliche Unterlagen benötigt, die Informationen dazu erhalten Sie bei der WIBank oder Ihrer Hausbank. 

    Rechtsbehelf

    Bei der Beantragung regionaler Wirtschaftsförderung in Hessen ist der reguläre Rechtsbehelf gegen ablehnende Bescheide der Widerspruch . Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids schriftlich bei der entsprechenden Bewilligungsbehörde eingelegt werden.

    Kurzfassung

    • Förderung für Infrastrukturvorhaben Bewilligung
    • Förderung von Infrastrukturvorhaben zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur
    • Schwerpunkte der Infrastruktur-Förderung in Hessen:
      • Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur (bspw. die Erschließung von Gewerbegebieten)
      • In den strukturschwachen Regionen des Landes (C- und D-Fördergebiete)
    • Zuständig: Investitionsbank Hessen
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