Zulassung zur Abschlussprüfung oder vorzeitigen Abschlussprüfung oder Wiederholungsprüfung in einem Ausbildungsberuf nach BBiG beantragen

  • Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 22 - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (§§ 73 BBiG)

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
    35390 Gießen, Universitätsstadt
    35338 Gießen, Universitätsstadt Liebigstraße 14 - 16
    35390 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: +49 641 303-0 (Zentrale)

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/karriere/die-zustaendige-stelle
    E-Mail: zustaendigestelle@rpgi.hessen.de

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    Für Auszubildende, welche die Ausbildungszeit zurückgelegt haben oder deren Ausbildung nicht später als 2 Monate nach dem Prüfungstermin endet ist die Zulassung zur Abschlussprüfung bei der Zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) zu beantragen.

    Mit dem Antrag auf Zulassung erfüllen Sie die Anmeldevorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung und geben das Thema der Praktischen Prüfung verbindlich bekannt.

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung kann schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

    Die zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen und erfasst diese im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. 

    Ggfs. kontaktiert Sie die zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln. 

    Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Zulassungsbescheid, zeitgleich erhält der zuständige Prüfungsausschuss das Zulassungsschreiben, ggfs. mit prüfungsrelevanten Unterlagen als Auftrag für die Abnahme der Prüfung. 
     

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an das Regierungspräsidium Gießen.

    Fristen

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Gießen

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Zulassung sind:

    • der Eintrag des Ausbildungsverhältnisses in das Berufsausbildungsverzeichnis 
    • die systematisch absolvierte Ausbildung über die genehmigte Ausbildungszeit in Berufsschule, Verwaltungsseminar und der praktischen Ausbildung einschließlich Dienstbegleitender Unterweisung
    • in der Regel die Teilnahme an der Zwischenprüfung
    • in der Regel die Vorlage eines ordnungsgemäß, mind. pc-schriftlich geführten Ausbildungsnachweises
    • sowie allen tangierenden Bestimmungen des BBiG und der entsprechenden Ausbildungsordnung.

    erforderliche Unterlagen

    Zulassung zur Abschlussprüfung:

    • Je nach Thema der Praktischen Prüfung ggfs. spezielle Rechtsgrundlagen (z. B. Ortssatzungen)

    Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung:

    • Stellungnahme der Ausbildungsbehörde zu dem Leistungsniveau in der praktischen Ausbildung und Dienstbegleitenden Unterweisung
    • Ggfs. kompensierter Ausbildungsplan für die ggfs. verkürzte Ausbildungszeit 
    • Mindestens 2 Berufsschulzeugnisse des laufenden Kalenderjahres 

    Zulassung zur Wiederholungsprüfung:

    • Soweit noch nicht eingereicht: Geänderter Vertrag und
    • Geänderter Ausbildungsplan
    • Ggfs. Antrag an den Prüfungsausschuss für den Erlass bereits positiv abgelegter Prüfungsteile
       

    Handlungsgrundlage(n)

    • Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in den Ausbildungsberufen „Verwaltungsfachangestellte/-r“ und „Fachangestellte/-r für Bürokommunikation“ vom 10. April 2000, Staatsanzeiger S. 1291, zuletzt geändert 26. Juli 2016, Staatsanzeiger S. 981
    • Prüfungsordnung für die Durchführung der Abschlussprüfung in dem Ausbildungsberuf „Fachangestellter für Medien- und Informationsdienste“ vom 29 August 2012, Staatsanzeiger S. 1061

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Kurzfassung

    • Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG Zulassung 
    • Antragstellung durch Ausbildungsbehörde
    • Ausbildungsberufe nach BBiG
    • Zuständig: Regierungspräsidium Gießen
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