Zur Prüfung zum Nachweis berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse (Ausbildereignungsprüfung) anmelden

  • Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 22 - Zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz (§§ 73 BBiG)

    Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
    35390 Gießen, Universitätsstadt
    35338 Gießen, Universitätsstadt Liebigstraße 14 - 16
    35390 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: +49 641 303-0 (Zentrale)

    Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/karriere/die-zustaendige-stelle
    E-Mail: zustaendigestelle@rpgi.hessen.de

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    Mit dem Erwerb des AdA-Scheines erhalten Sie im Rahmen der Vorgaben der Ausbildungseignungsverordnung eine pädagogische Qualifikation als Ausbilderin / Ausbilder zur Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz. Hiermit unterstützen Sie Ihre Ausbildungsbehörde bei der Erfüllung der rechtlichen und vorrangig der besonderen Anforderungen in allen Anliegen einer guten Ausbildung.
    Als Ausbildungsstätte (Ausbildende) sind Sie zur Aufrechterhaltung der Ausbildungseignung dazu verpflichtet in einer ausreichenden Anzahl qualifizierte Ausbilderinnen /Ausbilder je Berufsbild zu bestellen.

    Sie möchten in einem Berufsbild der öffentlichen Verwaltung in Hessen qualifiziert Auszubildende ausbilden und hierfür die Zulassung zur AdA-Prüfung erhalten? 
    Mit diesem Antrag melden Sie sich für die Fortbildungsprüfung an.
     

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Zulassung zu dieser Weiterbildung kann elektronisch bei der zuständigen Stelle gestellt werden.

    Die Zuständige Stelle prüft die nach dem Berufsbildungsgesetz relevanten Daten sowie Unterlagen. 

    Gegebenenfalls kontaktiert Sie die Zuständige Stelle aufgrund von Rückfragen, Nachforderungen von Unterlagen oder Behebung von Mängeln.

    Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen entsprechenden Zulassungsbescheid, zeitgleich erhält der zuständige Prüfungsausschuss das Zulassungsschreiben, ggfs. mit prüfungsrelevanten Unterlagen als Auftrag für die Abnahme der Prüfung.
     

    Ansprechpunkt

    Bitte wenden Sie sich an die Zuständige Stelle nach Berufsbildungsgesetz des Regierungspräsidiums Gießen.

    Fristen

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Regierungspräsidium Gießen.

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzungen

    • Sie erfüllen die Vorgaben zur persönlichen Eignung nach § 29 BBiG
    • Sie besitzen eine fachliche Eignung in dem von Ihnen erlerntem Beruf nach § 30 BBiG. (Wenn Sie die fachliche Eignung in diesem Berufsbild nicht nachweisen können, können Sie nach dem Erwerb des AdA-Scheines nicht als „Bestellter Ausbilder in diesem Ausbildungsberuf“ eingetragen werden.)
    • Sie haben einen Lehrgang entsprechend der Empfehlung des Bundesinstitutes für Berufsbildung zur Vermittlung berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen besucht. Alternativ: Dieser Lehrgang kann entfallen, wenn Sie ausreichende einschlägige berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Erfahrungen nachweisen können.

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über Ausbildungs-/Bildungsabschluss
      • Nachweis eines bereits abgeleisteten AdA-Lehrganges (falls Sie diesen anerkennen lassen wollen)
         

    Rechtsbehelf

    Sie können Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen.

    Kurzfassung

    • Ausbildereignungsprüfung Anmeldung 
    • Oft als AdA-Prüfung (Ausbildung der Ausbilder) bezeichnet
    • Es handelt sich um eine nebenberufliche Fort-/Weiterbildung
    • Voraussetzungen: 
      • Ausbildungs-/Berufsabschluss
      • Persönliche Eignung
      • Fachliche Eignung
      • Weitere individuelle Voraussetzungen
    • Anmeldung online
    • Zuständig: Zuständige Stelle nach BBiG im Regierungspräsidium Gießen
       
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