Zuschüsse zur Beratung für die Förderung unternehmerischen Know-hows beantragen

  • Kontakt BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH

    Am Weidendamm 1 A
    10117 Berlin, Stadt

    Telefon: +49 30 590099-560
    Telefax: +49 30 590099-460

    Webseite: Internetseite der Bundesbetriebsberatungsstelle
    E-Mail: info@betriebsberatungsstelle.de

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    Kontakt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 413

    Frankfurter Straße 2935
    65760 EschbornEschborn

    Telefon: +49 6196 908-1570
    Telefax: +49 6196 908-1800

    Webseite: https://www.bafa.de/unb
    E-Mail: foerderung@bafa.bund.de

    Öffnungszeiten
    • Montag bis Freitag: 10:00 Uhr - 14:00 Uhr
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    Kontakt DIHK – Service GmbH

    Breite Straße 29
    10178 Berlin, Stadt

    Telefon: +49 30 20308-2354
    Telefax: +49 30 20308-2352

    Webseite: Internetseite der Deutschen Industrie- und Handelskammer
    E-Mail: kunze.michael@dihk.de

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    Kontakt Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH für die gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe

    August-Bier-Straße 18
    53129 Bonn, Stadt

    Telefon: +49 228 2100-33
    Telefon: +49 228 2100-34
    Telefax: +49 228 2118-24

    Webseite: Internetseite der Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH für die gewerbliche Wirtschaft und Freie Berufe
    E-Mail: info@foerder-bds.de

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    Kontakt Interhoga – Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes mbH

    Am Weidendamm 1 A
    10117 Berlin, Stadt

    Telefon: +49 30 590099-860
    Telefax: +49 30 590099-851

    Webseite: Internetseite der Interhoga – Gesellschaft zur Förderung des Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbes
    E-Mail: falk@interhoga.de

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    Kontakt Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes

    An Lyskirchen 14
    50676 Köln, Stadt

    Telefon: +49 221 35089-49
    Telefax: +49 221 3625-12

    Webseite: Internetseite der Leitstelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes
    E-Mail: info@leitstelle.org

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    Kontakt Zentralverband des Deutschen Handwerks Leitstelle für freiberufliche Beratung und Schulungsveranstaltungen

    Mohrenstraße 20/21
    10117 Berlin, Stadt

    Telefon: +49 30 20619-340
    Telefon: +49 30 20619-341
    Telefon: +49 30 20619-342
    Telefax: +49 30 20619-59341

    Webseite: Internetseite des Zentralverbands des Deutschen Handwerks
    E-Mail: werner@zdh.de

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    Kontakt Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

    Frankfurter Straße 29 - 35
    65760 EschbornEschborn

    Telefax: +49 6196 908-800
    Telefon: +49 6196 908-0

    Webseite: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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    Wenn Sie für Ihr Unternehmen eine Beratung in Anspruch nehmen möchten, können Sie dafür unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

    Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der Freien Berufe können Zuschüsse für eine fachkundige Unternehmensberatung erhalten.

    Der Zuschuss zu einer fachkundigen Beratung soll dazu beitragen, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu stärken und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu erleichtern. Bei Jungunternehmen soll die Bestandsfestigkeit der Gründung gesichert werden. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten einen Zuschuss, um ihre Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen.

    Gefördert werden grundsätzlich allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Problemen der Unternehmensführung.
    Darüber hinaus können auch spezielle Beratungen gefördert werden, wie beispielsweise:

    • in Unternehmen, die von Unternehmerinnen geführt werden,
    • in Unternehmen, die von Migrantinnen oder Migranten geführt werden,
    • in Unternehmen, die von Unternehmerinnen oder Unternehmern mit anerkannter Behinderung geführt werden,
    • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund,
    • zur Gestaltung der Arbeit für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung,
    • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung,
    • zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
    • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit,
    • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz.

    Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach dem Alter und dem Standort des Unternehmens, das die Beratung in Anspruch nehmen möchte:

    • Jungunternehmen (maximal 2 Jahre am Markt): bis zu EUR 4.000,
    • Bestandsunternehmen (mehr als 2 Jahre am Markt): bis zu EUR 3.000.

    Die Fördersätze betragen:

    • neue Bundesländer: 80 Prozent,
    • Region Lüneburg: 60 Prozent,
    • alte Bundesländer, Berlin, Region Leipzig: 50 Prozent,
    • Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig von Alter und Standort: 90 Prozent Zuschuss auf ein maximales Beraterhonorar von 3.000 EUR.

    Nicht förderfähig sind beispielsweise Beratungen,

    • die ganz oder teilweise aus anderen öffentlichen Mitteln finanziert werden,
    • deren Zweck auf den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen durch den Berater gerichtet ist,
    • die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten oder gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.

    Grundsätzlich ausgeschlossen ist die Förderung, wenn:

    • Sie selbst unternehmensberatend tätig sind oder tätig werden wollen,
    • Sie die Beratung für ein Unternehmen in Anspruch nehmen, an dem Religionsgemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe einer solchen mit Mehrheit beteiligt sind,
    • gegen das Vermögen Ihres Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist beziehungsweise wenn hierfür die Voraussetzungen vorliegen,
    • Ihr Unternehmen gemeinnützig ist.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag für einen Zuschuss zu den Kosten einer geplanten Unternehmensberatung können Sie online stellen:

    • Wenn Sie den Antrag für ein Jungunternehmen oder ein Unternehmen in Schwierigkeiten stellen, müssen Sie ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Sie bekommen dann ein Bestätigungsschreiben, das Sie zusammen mit Ihrem Antrag einreichen müssen. Bestandsunternehmen müssen ein solches Gespräch nicht führen.
    • Stellen Sie Ihren Antrag auf Förderung einer Unternehmensberatung über die Internetseite www.bafa.de/unb .
    • Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, bekommen Sie per Post einen Bescheid („Inaussichtstellung“).
    • Sie können nun einen Vertrag mit dem Beratungsunternehmen unterschreiben und mit der Beratung beginnen.
    • Spätestens 6 Monate nachdem Sie die Inaussichtstellung erhalten haben, müssen Sie den Verwendungsnachweis über die abgeschlossene Beratung eingereicht haben. Folgen Sie dazu den Anweisungen des Online-Formulars. Den Verwendungsnachweis reichen Sie ebenfalls online unter www.bafa.unb ein. Hierzu füllen Sie online das Verwendungsnachweisformular aus, drucken es aus, unterschreiben es und laden das unterschriebene Formular zusammen mit dem Beratungsbericht, der Beraterrechnung, dem Kontoauszug über die Zahlung der Beratungskosten sowie dem Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners (nur Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten) hoch.
    • Den Zuschuss überweist Ihnen die zuständige Stelle nach Vorlage der vollständigen Unterlagen auf das von Ihnen angegebene Konto.

    Gebühren

    keine

    Fristen

    • Antragstellung: Spätestens 3 Monate nach Informationsgespräch (bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)
    • Vorlage des Verwendungsnachweises: spätestens 6 Monate nach Erhalt der Inaussichtstellung

    Bearbeitungsdauer

    Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, kann die Bewilligung und Auszahlung innerhalb weniger Tage erfolgen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind Inhaberin oder Inhaber eines kleinen oder mittleren Unternehmens (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (nach EU-Definition) oder
    • Freiberufler,
    • Ihr Unternehmen hat seinen Sitz und Geschäftsbetrieb oder eine Zweigniederlassung in Deutschland,
    • Sie haben im letzten Geschäftsjahr vor Beginn der Beratung weniger als 250 Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigt und entweder einen Jahresumsatz von nicht mehr als EUR 50 Millionen oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als EUR 43 Millionen erzielt,
    • die Beratung wird durch einen selbstständigen Berater oder ein Beratungsunternehmen durchgeführt, dessen Umsatz zu mehr als 50 Prozent mit entgeltlicher Unternehmensberatung erzielt wird. Die Berater müssen im Rahmen des Förderprogramms Nachweise zu ihrer Kompetenz vorlegen.
    • Sie haben die Beratungsrechnung mindestens in Höhe des Eigenanteils bezahlt. Der Eigenanteil berechnet sich aus den zuvor genannten maximalen Beratungskosten abzüglich des zu erwartenden Zuschusses.

    erforderliche Unterlagen

    • Beratungsbericht
    • Beraterrechnung
    • Nachweis der Bezahlung (Kontoauszug)
    • Bestätigungsschreiben eines regionalen Ansprechpartners (nur bei Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein Informationsgespräch bei einem regionalen Ansprechpartner führen. Mit der Beratung darf vor Antragstellung nicht begonnen werden. Ein Beratungsvertrag darf ebenfalls nicht vor Antragstellung abgeschlossen werden.

    Kurzfassung

    • Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freie Berufe Förderung
    • Zuschüsse für fachkundige Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe
    • Sollen Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen erleichtern
    • Fördersätze: je nach Region 50–80 Prozent der Kosten, maximal EUR 4.000
    • Für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten (Insolvenzverfahren) ist Beratungsgespräch notwendig, bevor ein Antrag gestellt werden kann
    • zuständig: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
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