Zuwendungen aus der Walderhaltungsabgabe beantragen

  • Kontakt Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

    Mainzer Straße 80
    65189 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 815-0
    Telefax: +49 611 815-1941

    Webseite: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
    E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de

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    Zuwendungen aus der Walderhaltungsabgabe sind zweckgebunden zur Erhaltung des Waldes einschließlich der Verbesserung seiner Schutz- und Erholungsfunktionen einzusetzen.

    Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Waldfunktionen:

    • Erwerb von Waldgrundstücken,
    • Waldschutzmaßnahmen und Maßnahmen der Schadensbewältigung,
    • Grunderwerb mit dem Ziel der Aufforstung,
    • Erstaufforstung von Flächen,
    • Grunderwerb zum Zweck des freiwilligen Tausches von Flächen mit dem Ziel der Erstaufforstung,
    • Rekultivierung zu Wald und für die Wiederaufforstung von Landschaftsschäden.

    Mittel aus der Walderhaltungsabgabe können auf Antrag durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereitgestellt werden.

    Verfahrensablauf

    Mittel aus der Walderhaltungsabgabe können auf Antrag (auch Onlineantrag) durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bereitgestellt werden.

    Nach der Prüfung wird der Antrag zur Entscheidung dem Landesforstausschuss vorgelegt. Bei positiver Entscheidung wird die Bewilligung erteilt.

    • Ein Rechtsanspruch auf Gewährung dieser Mittel besteht nicht
    • Für Maßnahmen in Natura 2000Gebieten können Mittel aus der Walderhaltungsabgabe unmittelbar dem Stiftungskapital der hessischen Stiftung Natura 2000 zugeführt werden
    • Mittel aus der Walderhaltungsabgabe dürfen nicht für Maßnahmen eingesetzt werden, soweit sie bereits aus öffentlichen Mitteln gefördert werden oder bei denen eine rechtliche Verpflichtung zu ihrer Durchführung besteht

    Über den Einsatz der Mittel aus der Walderhaltungsabgabe wird nach Maßgabe des Landeshaushalts entschieden.

    Gebühren

    Es fallen keine Gebühren an.

    Fristen

    Es gibt keine Antragsfristen.

    zuständige Stelle

    Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Bearbeitungsdauer

    Abhängig vom jeweiligen Projekt

    Voraussetzungen

    Zustimmung zur Maßnahme durch den Unterausschuss im Landesforstausschuss zur Verwendung der Walderhaltungsabgabe

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular/OnlineAntrag
    • (Kosten und Finanzierungsplan)
    • Bei Bedarf: Kartenunterlagen, Lagepläne, Gutachten, fachliche Stellungnahmen

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Kurzfassung

    • Zuwendung aus der Walderhaltungsabgabe Bewilligung
    • Die Walderhaltungsabgabe ist zweckgebunden zur Erhaltung des Waldes einschließlich der Verbesserung seiner Schutz und Erholungsfunktionen einzusetzen.
    • Zuwendungen werden gewährt für Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Waldfunktionen:
      • Erwerb von Waldgrundstücken;
      • Waldschutzmaßnahmen und Maßnahmen der Schadensbewältigung;
      • Grunderwerb mit dem Ziel der Aufforstung;
      • Erstaufforstung von Flächen;
      • Grunderwerb zum Zweck des freiwilligen Tausches von Flächen mit dem Ziel der Erstaufforstung;
      • Rekultivierung zu Wald und für die Wiederaufforstung von Landschaftsschäden.
    • Erforderliche Unterlagen:
      • Antragsformular/OnlineAntrag
      • (Kosten und Finanzierungsplan)
      • Bei Bedarf: Kartenunterlagen, Lagepläne, Gutachten, fachliche Stellungnahmen
    • Zuständig: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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