Zweitwohnung / Nebenwohnung

  • Formulare
    Ansprechpartner Frau Cankat

    Zimmernummer: 016
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Telefon: 02772 708-255
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: a.cankat@herborn.de

    Frau Nickel

    Zimmernummer: 016
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Telefon: 02772 708-257
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: k.nickel@herborn.de

    Frau Steitz

    Zimmernummer: 016
    Telefon: 02772 708-431
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: j.steitz@herborn.de

    Frau Thiele

    Zimmernummer: 016
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Telefon: 02772 708-254
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: v.thiele@herborn.de

    Frau Otto

    Zimmernummer: 016
    Telefon: 02772 708-443
    Telefax: 02772 708-9111 (Sammelfax)
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: a.otto@herborn.de

    Frau Thielmann

    Telefax: 02772 7089241
    Telefon: 02772 708241
    E-Mail: d.thielmann@herborn.de

    Frau Krimmel

    Zimmernummer: 002
    Telefon: 02772 708-272
    Telefax: 02772 708-9272
    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: a.krimmel@herborn.de

    Frau Otto

    Telefax: 02772 7089275
    Telefon: 02772 708275
    E-Mail: h.otto@herborn.de

    Kontakt Fachdienst - Bürgerbüro und Standesamt

    Hauptstraße 39
    35745 Herborn

    Telefax: 02772 708-9400
    Telefon: 02772 708-331
    Telefon: 331

    Webseite: https://www.herborn.de
    E-Mail: buergerbuero@herborn.de

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag:
    08:00 - 12:00 Uhr

    Montag & Dienstag:
    13:00 - 16:00 Uhr

    Donnerstag:
    13:00 - 16:00 Uhr
    16:00 - 18:00 Uhr (Terminsprechstunde) 

    Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

    Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger möglich sind.

    Detailansicht »

    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

    Gebühren

    Es fallen keine Gebühren an.

    Ansprechpunkt

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.

    Voraussetzungen

    Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Zum An- oder Abmelden Ihrer Nebenwohnung müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

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