Gehwege im Herbst sauber und sicher halten

Gehwege im Herbst sauber und sicher halten

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    Mitverantwortung von Anwohnern bei der Straßenreinigung in Herborn

    Die Stadt Herborn erinnert daran, dass Anwohnerinnen und Anwohner für das Reinigen der Gehwege vor ihrem Grundstück zuständig sind. Saubere Gehwege verringern besonders in der Laub- und Winterzeit das Unfallrisiko. Nach den geltenden Regelungen der städtischen Straßenreinigung gehört das Entfernen von Laub, Unkraut und allgemeinen Verunreinigungen zu den Pflichten der Anwohner. Mit dem ersten Schneefall kommt eine weitere Verantwortung hinzu, dann müssen die Gehwege auch von Schnee geräumt und bei drohender Glätte mit Splitt oder Sand abgestreut werden. Dies dient dem Schutz aller Fußgängerinnen und Fußgänger.

    Regelmäßiges Entfernen von Laub und Unkraut verhindert das Verstopfen von Abläufen und trägt zu einem gepflegten Erscheinungsbild des eigenen Wohnumfelds und der Stadt bei. Wer seiner Räum- und Streupflicht nachkommt, schützt sich zudem vor möglichen Schadenersatzansprüchen bei Unfällen. Denn gereinigte und abgestreute Gehwegen reduzieren spürbar Sturz- und Unfallgefahren, insbesondere für ältere Menschen, Eltern mit Kleinkindern oder mobilitätseingeschränkte Menschen.

    Die Reinigungspflicht gilt in der Regel für den Gehweg und Straßenrinnen bis zur Mitte der Straße unmittelbar vor dem Grundstück. Die Stadt Herborn bittet alle Anwohnerinnen und Anwohner ihrer Reinigungs- und Winterdienstpflicht nachzukommen. Informationen zu den rechtlichen Regelungen sind auf der städtischen Website in der Rubrik Ortsrecht in der Straßenreinigungssatzung nachzulesen:  www.herborn.de/fileadmin/user_upload/herborn.de/rathaus-politik/ortsrecht/29.pdf 

    Wer Fragen zur Straßenreinigung hat, kann sich an den Fachdienst Öffentliche Ordnung wenden E-Mail: ordnungsamt@herborn.de oder telefonisch unter 02772-708 332.