Stadt Herborn unterstützt Vereinswelt bei Energiewende

Stadt Herborn unterstützt Vereinswelt bei Energiewende

  • Kategorien: 2026

    Zuschuss jetzt: Herborner Vereine können bis 30. September finanzielle Unterstützung für energetische Maßnahmen in ihren Vereinsräumen beantragen.

    Zuschüsse für energetische Maßnahmen in Vereinsräumen

    Die Stadt Herborn unterstützt örtliche Vereine nicht nur jährlich mit der Vereinsförderung, Vereine können bis zum 30. September auch finanzielle Unterstützung für energetische Maßnahmen in ihren Vereinsräumen beantragen. Gefördert werden Maßnahmen, die zur Verbesserung der Energieeffizienz in den Vereinsräumen beitragen. Die Förderung erfolgt nach der städtischen Satzung zur Vereinsförderung: www.herborn.de/fileadmin/user_upload/herborn.de/rathaus-politik/ortsrecht/38_Vereinsfoerderung/Satzung_2023-12.pdf  

    „Mit gezielten Zuschüssen für energetische Maßnahmen unterstützen wir Ehrenamtliche dabei, ihre Räume zukunftssicher und kosteneffizient zu machen. Das ist gut für die Vereinskassen, die Mitglieder und das Stadtklima“, sagt Bürgermeister Lukas Winkler.  Die genaue Höhe des Zuschusses richtet sich nach den in der Satzung festgelegten Kriterien, wie Förderzweck, Eigenanteil und Gesamtvolumen. Anträge zur Förderung energetischer Maßnahmen sind schriftlich bei der Stadtverwaltung Herborn – Fachdienst Allgemeine Verwaltung und Gebäudeservice, Hauptstraße 39, 35745 Herborn einzureichen.