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Tierschlachtungs- und -zurichtungserlaubnis

Wenn Sie Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, schlachten oder zurichten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

Voraussetzung ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde als Schlachter.

Gebühren

Es gilt die

  • Allgemeine Verwaltungskostenordnung
  • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen

Ansprechpunkt

Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schlachtungen vorgenommen werden sollen.

Handlungsgrundlage(n)

  • Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (EU-Hygienepaket)
  • Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004
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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Schanzenfeldstraße 8
35578 Wetzlar

Telefon: 0641 303-0
Telefax: 0641 303-5430

E-Mail: AbtV@rpgi.hessen.de

Öffnungszeiten:

Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr

Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

Weitere Formulare: