Beitragssatz

  • Um wiederkehrende Straßenbeiträge erheben zu können, ist jeweils für das betroffene Abrechnungsgebiet über einen festgelegten Abrechnungszeitraum ein Beitragssatz pro Jahr und pro m² Veranlagungsfläche festzulegen. Dieser Beitragssatz entsteht, in dem die voraussichtlichen umlagefähigen Kosten für die grundhafte Erneuerung der Straßen im jeweiligen Abrechnungsgebiet auf die gesamte, ermittelte Veranlagungsfläche des jeweiligen Abrechnungsgebietes verteilt werden.

    Die von den wiederkehrenden Straßenbeiträgen betroffen Straßen werden im Rahmen eines Straßenbauprogrammes festgelegt.

    Beitragssatzung für das Bauprogramm

    Abrechnungsgebiet 04 – Guntersdorf

    Abrechnungszeitraum:  3 Jahre (2024-2026)

    jährlich 1,13 €/m² Veranlagungsfläche

    Abrechnungsgebiet 05 – Herborn Kernstadt

    Abrechnungszeitraum: 4 Jahre (2024-2027)

    jährlich 0,14 €/m² Veranlagungsfläche

    Abrechnungsgebiet 09 - Herborn-Seelbach:

    Abrechnungszeitraum: 3 Jahre (2022-2024)

    jährlich 0,20 €/mVeranlagungsfläche

    Abrechnungsgebiet 12 - Hörbach

    Abrechnungszeitraum: 4 Jahre (2025-2028)

    jährlich 0,16 €/m2 Veranlagungsfläche

    Abrechnungsgebiet 13 - Merkenbach

    Abrechnungszeitraum: 3 Jahre (2022-2024)

    jährlich 0,22 €/mVeranlagungsfläche