Infos f. Parteien & Gruppen

  • Bekanntmachungen:

    Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen am 15. März 2026
    Bekanntmachung über die erst Sitzung des Wahlausschusses am 16. Januar 2026

    Plakatierung / Wahltafeln:

    An dieser Stelle erhalten Sie wichtige Informationen rund um das Thema Plakatierung und Wahltafeln. 

    Standorte der Wahltafeln
    Die Aufstellung der Tafeln erfolgt ca. 6 Wochen vor dem Wahltermin.

    Aufteilung der Wahltafeln
    Ein Feld hat die Größe von 60x85 cm

    Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum:

    Es muss ein Antrag auf eine Sondernutzungserlaubnis gestellt werden. Der Antrag kann per Mail an ordnungsamt@herborn.de oder per Post gestellt werden.

    Folgenden Daten müssen bei der Antragstellung angegeben werden:

    1. Vor- und Familienname
    2. Anschrift
    3. für welche politische Vereinigung der Antrag gestellt wird
    4. für welche Veranstaltung der Antrag gestellt wird

    Die Plakate dürfen erst nach der Erteilung der Sondernutzungserlaubnis aufgehangen werden. Die Erteilung der Erlaubnis ist gebührenfrei.  Mit der entsprechenden Erlaubnis können die Plakate sechs Wochen vor, bis drei Tage nach der Wahl angebracht werden. In der Sondernutzungserlaubnis stehen alle weiteren Informationen zum Anbringen der Plakate.

    Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Gießen zur Regelung des Anbringens bzw. Aufstellens von Wahlsichtwerbung an Straßen
    außerhalb der geschlossenen Ortschaft, anlässlich der Kommunalwahlen am 15. März 2026 für den Regierungsbezirk Gießen.