Energieversorgung: Betrieb von Energieversorgungsnetzen - Genehmigung

  • Kontakt Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

    Kaiser-Friedrich-Ring 75
    65185 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 815-0
    Telefax: +49 611 815-2225

    Webseite: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
    E-Mail: poststelle@wirtschaft.hessen.de

    Formulare
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    Weitere Formulare:

    Für die Aufnahme des Betriebes eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie eine Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

    Für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes benötigen Sie die Genehmigung der zuständigen Behörde sowie den Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.

    Gebühren

    Die Kosten sind der nachfolgenden Gesetzesgrundlage zu entnehmen:

    Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL)

    Nähere Auskünfte erteilt die nach Landesrecht zuständige Behörde.

    Ansprechpunkt

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

    Voraussetzungen

    Sie besitzen die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.
     

    erforderliche Unterlagen

    • Zur Vorbereitung der Unterlagen können Sie sich an folgendem Merkblatt orientieren:

    Rechtsbehelf

    Klage beim Verwaltungsgericht

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