Tierärztliche Hausapotheke anzeigen

  • Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Schanzenfeldstraße 8
    35578 Wetzlar

    Telefon: 0641 303-0
    Telefax: 0641 303-5430

    E-Mail: AbtV@rpgi.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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    Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, müssen Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen. Die gilt ebenso für die Änderung und Aufgabe der tierärztlichen Hausapotheke.

    Hinweis: Das Betreiben tierärztlicher Hausapotheken ist personengebunden. Die Betreiberin / der Betreiber kann sich jedoch von einer Tierärztin / einem Tierarzt vertreten lassen.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Anzeige persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle vornehmen, die Ihnen eine Apothekenbescheinigung ausstellt. Eine Dezernentin / ein Dezernent  überprüft im Rahmen eines Vor-Ort-Termins die tierärztliche Hausapotheke.

    Gebühren

    Die Gebühren betragen derzeit 45,00 Euro zuzüglich 3,20 Euro Gebühren für jede gewünschte Mehrausfertigung (Stand Juni 2014).

    Ansprechpunkt

    An das für den Praxisort zuständige Regierungspräsidium

    erforderliche Unterlagen

    Eine beglaubigte Kopie der tierärztlichen Approbationsurkunde.

    Zur weiteren Kontaktaufnahme ist die Angabe der genauen Anschrift (mit Telefonnummer und Mail-Anschrift) sinnvoll.

    Formblätter für Anzeigen der tierärztlichen Hausapotheke können Sie auf der Homepage der zuständigen Behörde finden (z.B. über Umwelt & Verbraucher, Veterinärwesen, Tierarzneimittel).

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