Tierschlachtungs- und -zurichtungserlaubnis

  • Kontakt Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Schanzenfeldstraße 8
    35578 Wetzlar

    Telefon: 0641 303-0
    Telefax: 0641 303-5430

    E-Mail: AbtV@rpgi.hessen.de

    Öffnungszeiten

    Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:

    montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
    freitags 08:00 - 15:00 Uhr

    Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin.

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    Weitere Formulare:

    Wenn Sie Tiere, deren Fleisch zum menschlichen Verzehr bestimmt ist, schlachten oder zurichten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Die Erlaubnis kann einer einzelnen Person (Einzelfirma) oder einer Kapitalgesellschaft erteilt werden. Bei einer Personengesellschaft erhalten die einzelnen persönlich haftenden Gesellschafter jeweils eine Erlaubnis.

    Voraussetzung ist der Nachweis der erforderlichen Sachkunde als Schlachter.

    Gebühren

    Es gilt die

    • Allgemeine Verwaltungskostenordnung
    • Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Wegen der genauen Höhe wird empfohlen, sich beim zuständigen Regierungspräsidium zu erkundigen

    Ansprechpunkt

    Wenden Sie sich an das Regierungspräsidium, in dessen Zuständigkeitsbereich die Schlachtungen vorgenommen werden sollen.

    Handlungsgrundlage(n)

    • Verordnung (EG) Nr. 853/2004 (EU-Hygienepaket)
    • Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004
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