Amtsübergabe beim Ortsgericht Herborn I

Amtsübergabe beim Ortsgericht Herborn I

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    Klaus Kuhlmann folgt als Ortsgerichtsvorsteher auf Horst Besserer

    Klaus Kuhlmann ist neuer Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichts Herborn I für die Stadtteile Herborn und Burg. Er übernimmt das Amt von Horst Besserer, der nach fast 20 Jahren als Vorsteher aufhört. Klaus Kuhlmann, der zuvor bereits Stellvertreter von Besserer war, wurde vom Amtsgericht Dillenburg zum neuen Ortsgerichtvorsteher ernannt. Als sein Stellvertreter wurde Andreas Deglmann-Arnold benannt. Das Team des Ortsgericht Herborn I wird seit diesem Jahr verstärkt von Gisela Donath als weitere Ortsgerichtsschöffin.

    „Die ehrenamtliche Arbeit der Ortsgerichte spart den Bürgerinnen und Bürgern, zum Beispiel für Vorsorgevollmachten oder der Schätzung von Grundstücken, Häusern und Nachlässen, Kosten und Wege bei der Beglaubigung von Unterschriften“, veranschaulicht Bürgermeister Lukas Winkler. „Mein Dank gilt Horst Besserer, der fast zwei Jahrzehnte lang für die Menschen in Herborn im Einsatz war, sowie den übrigen Ortsgerichtsschöffen, die ihn dabei unterstützt haben und nun ihre Expertise in anderer Funktion einsetzen werden.“

    Was sind die Aufgaben von Ortsgerichten?

    Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz, die es bundesweit nur in Hessen gibt. Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Kommune von der Direktorin oder dem Direktor des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden. 

    Entgegen dem Namen, wird in den Ortsgerichten kein Recht gesprochen. Sie sind wichtige Anlaufstelle für alltägliche Anliegen der Bürger. Ortsgerichte leisten für Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden und Amtsgerichte wichtige Hilfestellungen, beglaubigen Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Sicherung des Nachlasses und Vorsorgevollmachten. Auch beim Schätzen des Wertes eines Grundstücks oder einer Immobilie stehen Ortsgerichtsvorsteher und -schöffen mit Rat zur Seite. In jedem der vier Ortsgerichte in Herborn sind neben der Ortsgerichtsvorstehern und deren Stellvertretern drei Ortsgerichtsschöffen/innen ehrenamtlich tätig, ihre Amtszeit beträgt in der Regel zehn Jahre. 

    Kontaktdaten und weitere Informationen zu den Herborner Ortsgerichten können online abgerufen werden: https://www.herborn.de/verwaltung/service/dienstleistungen-von-a-z/dienstleistung/ortsgerichte-346932116/

    Bilder: v.l. Bürgermeister Lukas Winkler, Horst Besserer, Gisela Donath, Amtsgerichtsdirektor Reinhard Grün und v.l. Bürgermeister Lukas Winkler, Klaus Kuhlmann, Andreas Deglmann-Arnold