Ortsgericht Herborn II hat neuen Vorsteher und Schöffen

Ortsgericht Herborn II hat neuen Vorsteher und Schöffen

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    Thomas Benner neuer Vorsteher, Andreas Fuchs zum Ortsgerichtsschöffen ernannt

    Thomas Benner ist neuer Ortsgerichtsvorsteher des Ortsgerichts Herborn II zuständig für den Stadtteil Seelbach. Er übernimmt das Amt von Horst Gräf, der nach beeindruckenden 37 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit das Ehrenamt abgibt. Benner, der zuvor bereits Stellvertreter von Gräf war, wurde vom Amtsgericht Dillenburg zum neuen Ortsgerichtvorsteher ernannt. Mit Andreas Fuchs erhält das Ortsgerichtsteam zudem einen weiteren Ortsgerichtsschöffen. Beide bringen durch die langjährige berufliche Tätigkeit in Bauabteilungen größerer Behörden wertvolle Erfahrung und Fachwissen mit.

    „Horst Gräf hat sich all die Jahre mit großem Engagement, Fachkompetenz und stets einem offenen Ohr für die Belange der Seelbacher eingebracht und war jederzeit eine wertvolle Unterstützung für das Dorf. Im Namen der Stadt sagen wir danke für den besonderen Einsatz und die viele Zeit, die über all die Jahre eingebracht wurde“, verdeutlichte Herborns Erster Stadtrat Günther Reeh bei der Vereidigung im Amtsgericht. „Bürger ersparen sich durch die ehrenamtliche Arbeit der Ortsgerichte Kosten und Wege bei der Beglaubigung von Unterschriften zum Beispiel für Vorsorgevollmachten oder der Schätzung von Grundstücken und Häusern“, so Amtsgerichtsdirektor Grün.

    Was sind die Aufgaben von Ortsgerichten?

    Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz, die es bundesweit nur in Hessen gibt. Entgegen dem Namen, wird in den Ortsgerichten kein Recht gesprochen. Sie sind wichtige Anlaufstelle für alltägliche Anliegen der Bürger. Ortsgerichte leisten für Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden und Amtsgerichte wichtige Hilfestellungen, beglaubigen Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Sicherung des Nachlasses und Vorsorgevollmachten. Auch beim Schätzen des Wertes eines Grundstücks oder einer Immobilie stehen Ortsgerichtsvorsteher und -schöffen mit Rat zur Seite. In jedem der vier Ortsgerichte in Herborn sind neben der Ortsgerichtsvorstehern und deren Stellvertretern drei Ortsgerichtsschöffen/innen ehrenamtlich tätig, ihre Amtszeit beträgt in der Regel zehn Jahre. 

    Kontaktdaten und weitere Informationen zu den Herborner Ortsgerichten können online abgerufen werden: https://www.herborn.de/verwaltung/service/dienstleistungen-von-a-z/dienstleistung/ortsgerichte-346932116/

    Bild 1: v.l. Erster Stadtrat Günther Reeh und Ortsgerichtsvorsteher Thomas Benner

    Bild 2: v.l. Erster Stadtrat Günther Reeh, Horst Gräf, Andreas Fuchs und Amtsgerichtsdirektor Grün