Änderung des Flächennutzungsplanes für Freibad Herborn

Änderung des Flächennutzungsplanes für Freibad Herborn

  • Kategorien: Bauleitplanung

    Bereitstellungstag:

    Die Stadt Herborn betreibt zurzeit das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Freibads in der Kernstadt Herborn.

    Bekanntmachung 

    Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Freibad Herborn“, Kernstadt 

    Die Stadt Herborn betreibt zurzeit das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Freibads in der Kernstadt Herborn.

    Der Geltungsbereich dieser Flächennutzungsplanänderung liegt im Westen der Kernstadt Herborn, östlich der A 45 auf dem Gelände des bisherigen Freibads und umfasst die Flurstücke 2/1, 5 teilw., 6 teilw., 7 teilw., 8 teilw., 21/1 teilw., 29/1 teilw., 43/1 teilw., 44 teilw., 48 teilw. und 55 teilw. der Flur 31 sowie die Flurstücke 38/8 teilw., 55/1, 96/1 teilw., 109 teilw. und 110 der Flur 32. Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt somit rd. 46.395 m². (Geltungsbereich der Bildes, unmaßstäbliche Darstellung)

    Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom 12.08.2026 bis 11.09.2026 auf der Internetseite der Stadt Herborn unter der Adresse www.herborn.de unter der Rubrik Bekanntmachungen veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.

    Zusätzlich liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum bei der Stadtverwaltung der Stadt Herborn, Turmstraße 14 - 16, 35745 Herborn, FB 4 Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung, Zimmer 102, öffentlich aus und können während der Dienststunden (montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, sowie montags, dienstags und donnerstags von 13:00 – 16:00 Uhr sowie nach Vereinbarung) von jedermann eingesehen werden. 

    Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

    1. Fachplanung in Form des Landschaftsplanerischen Beitrages (Biotoptypenkartierung) zum Bebauungsplan;
    2. Fachplanung in Form des Umweltberichts mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden und Wasser, Klima und Luft, Fläche, Kultur- und Sachgüter, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild und deren Wechselwirkungen untereinander – gegliedert nach den Punkten Beschreibung und Bewertung; 
    3. Pflanzen

      Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen mit der Feststellung, dass die Magerrasenflächen des Plangebiets eine sehr hohe Bedeutung besitzen, die Gehölze eine hohe und auch den Sukzessionsgehölzen eine mittlere Bedeutung zukommt.

    4. Tiere und biologische Vielfalt

      Der Planungsraum übernimmt für die Tierwelt insgesamt eine hohe Bedeutung ein. Er weist für die Avifauna und Tagfalter eine lokale Bedeutung auf und für die Fledermäuse und Reptilien eine hohe lokale Bedeutung

    5. Boden und Wasser

      Beschreibung der Geologie, natürlichen Funktion, Archivfunktion, Empfindlichkeiten und Vorbelastungen. Daraus resultiert, dass der Planungsraum keine besondere Bedeutung aufweist. Lediglich im Norden wird der Boden mit einer hohen Bodenfunktionsbewertung eingestuft. Es kommen keine Oberflächengewässer vor und auch für das Grundwasser übernimmt das Plangebiet keine besonderen Funktionen. 

    6. Klima und Luft

      Beschreibung und Bewertung der klimatischen Funktionen des Plangebietes, mit dem Ergebnis, dass dem Plangebiet insgesamt aufgrund der nächtlichen Kaltluftentstehungsfunktion sowie der Filterung der Schadstoffe eine hohe Bedeutung zukommt.

    7. Landschaftsbild

      Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes mit dem Resultat, dass es von mittlerer Bedeutung ist. 

    8. Schutzgut Mensch

      Auf den Menschen haben sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren wie die Wohn-, Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie Aspekte des Immissionsschutzes als auch wirtschaftliche Funktionen wie z.B. die Land- und Forstwirtschaft Auswirkungen. Im Ergebnis weist das Plangebiet eine mittlere Bedeutung für das Schutzgut Mensch auf.

    9. Kultur- und Sachgüter

      Beschreibung, dass Kultur- und Sachgüter im Plangebiet von geringer Bedeutung sind. Magerrasen und Gehölze sind als Teil der Kulturlandschaft anzusehen und das Freibad als Sachgut. 

    10. Fläche

      Beim Schutzgut Fläche handelt sich weder um herausragende noch im regionalen Kontext besonders seltene Flächennutzungen.

    11. naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenbeschreibung;

       

    12. Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen zu folgenden Themenkomplexen:
      1. Hinweis, dass forstliche Belange indirekt betroffen sind (Stellungnahme Forstamt Herborn und Regierungspräsidium Gießen, Dez. 53.1F)
      2. Hinweis zum Vorhandensein von Kampfmitteln (Stellungnahme Regierungspräsidium Darmstadt Kampfmittelräumdienst)
      3. Hinweise zum Wasser- und Bodenschutz (Stellungnahme Regierungspräsidium Gießen, Dez. 41.3 und Dez. 41.4);

         

    13. Gutachten
      1. Faunistischer Fachbeitrag
      2. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

    Die Unterlagen können während der Veröffentlichung eingesehen werden.

    Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Entwurf von jedermann per E-Mail an bauleitplanung@herborn.de oder schriftlich bzw. zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung der Stadt Herborn, Turmstraße 14 - 16, 35745 Herborn abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung i.S.d. § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) UmwRG gemäß § 7 (3) Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Die zur Flächennutzungsplanänderung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Flächennutzungsplanänderung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Herborn personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

    Die Stadt Herborn hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt.

    Herborn, den 11.08.2026 

     

    Lukas Winkler 

    Bürgermeister