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Amtliche Bekanntmachung
Feststellung
gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
(KWG) in der aktuell gültigen Fassung
Der bei den Kommunalwahlen in den Ortsbeirat Merkenbach der Stadt Herborn gewählte Bewerber über den
Wahlvorschlag:
Nr. 6 - Bürger für Merkenbach, BfM
lfd. Nr. 8, Herr Ralf Schäfer hat mit Schreiben vom 08.06.2026 auf sein Mandat verzichtet zum 08.06.2026.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten
Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Merkenbach der Stadt Herborn nachrückt:
Nr. 6 – Bürger für Merkenbach, BfM
lfd. Nr. 13, Herr Torben Püchner, Herborn, 129 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei
Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines
Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom
Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000
Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter Stephan Göbel, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb
der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe
nicht mehr geltend gemacht werden.
Herborn, 11.06.2026
Der besonderer Gemeindewahlleiter der
Stadt Herborn
Fachbereich Zentrale Dienste
Hauptstraße 39
35745 Herborn