Bekanntmachung des besonderen Gemeindewahlleiters

Bekanntmachung des besonderen Gemeindewahlleiters

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    Bereitstellungstag:

    Feststellung gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuell gültigen Fassung über das Nachrücken von Bewerben in den Ortsbeirat Merkenbach.

    Amtliche Bekanntmachung
    Feststellung
    gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes
    (KWG) in der aktuell gültigen Fassung


    Der bei den Kommunalwahlen in den Ortsbeirat Merkenbach der Stadt Herborn gewählte Bewerber über den
    Wahlvorschlag:
    Nr. 6 - Bürger für Merkenbach, BfM
    lfd. Nr. 8, Herr Ralf Schäfer hat mit Schreiben vom 08.06.2026 auf sein Mandat verzichtet zum 08.06.2026.
    Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten
    Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

    Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Merkenbach der Stadt Herborn nachrückt:
    Nr. 6 – Bürger für Merkenbach, BfM
    lfd. Nr. 13, Herr Torben Püchner, Herborn, 129 Stimmen.

    Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei
    Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines
    Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom
    Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000
    Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

    Der Einspruch ist beim Wahlleiter Stephan Göbel, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb
    der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe
    nicht mehr geltend gemacht werden.

    Herborn, 11.06.2026

    Der besonderer Gemeindewahlleiter der
    Stadt Herborn
    Fachbereich Zentrale Dienste
    Hauptstraße 39
    35745 Herborn