Kategorien: Bauleitplanung
Bebauungsplan „In der Grub – Flur 5“, Stadtteil Merkenbach
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn hat in ihrer Sitzung am 27.08.2026 den Bebauungsplan „In der Grub – Flur 5“, Stadtteil Merkenbach, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Sie hat gleichzeitig die auf Landesrecht beruhenden Festsetzungen (HBO, HWG), die gemäß § 9 (4) BauGB in den Bebauungsplan aufgenommen wurden, als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Norden des Stadtteils Merkenbach, im nördlichen Anschluss an die Bebauung der Straße „Im Grübchen“. Im Westen wird der Geltungsbereich von der Straße „Mühlpfad“ begrenzt und im Osten von der Hindenburgstraße (K 62). Im Norden schließen sich landwirtschaftliche Flächen und ein Feldgehölz an. Er umfasst die Flurstücke 11/1 (tlw.), 32/1 (tlw.), 399 (tlw.) und 412 in der Flur 1, die Flurstücke 119/1 (tlw.) und 120/3 (tlw.) der Flur 4 sowie die Flurstücke 247/1 (tlw.), 262/7(tlw.), 262/9 (tlw.), 262/10, 263/1, 264/1 (tlw.), 273 (tlw.), 274/1 (tlw.), 274/2, 275/1, 276, 277/2, 278/4, 278/6, 279/3, 280 – 286, 287/1, 287/2, 288 – 300, 301/1 und 301/2 der Flur 5 in der Gemarkung Merkenbach. Insgesamt hat dieser Teil des Geltungsbereichs eine Größe von 46.485 m².
In den Geltungsbereich werden noch zwei externe Ausgleichsflächen einbezogen. Die eine liegt in der Gemarkung Hirschberg, Flur 3, Flurstück 148 und hat eine Größe von 1.712 m². Die andere liegt in der Gemarkung Herbornseelbach, Flur 74, Flurstück 63, und hat eine Größe von 8.630 m².
Geltungsbereich ohne Maßstab
Der Bebauungsplan, die Begründung inkl. Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung liegen bei der Stadtverwaltung der Stadt Herborn Hauptstraße 39, 35745 Herborn, Fachdienst Bauverwaltung, Zimmer 102 öffentlich aus und können während der Dienststunden montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, sowie montags, dienstags und donnerstags von 13:00 – 16:00 Uhr von jedermann eingesehen werden. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB wird der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung auf der Internetseite der Stadt Herborn unter der Adresse www.herborn.de unter der Rubrik Bekanntmachungen veröffentlicht und auch im BürgerGIS unter www.herborn.de unter der Rubrik Stadtentwicklung – Pläne & Karten allen zugänglich gemacht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Es wird gemäß § 215 BauGB darauf hingewiesen, dass
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der o.g. Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Herborn, den 10.10.2026
Lukas Winkler
Bürgermeister