Kategorien: Sonstiges
Bekanntmachung der Stadt Herborn Versteigerung von Fundsachen über das Internet
Die Stadt Herborn wird Fundsachen, an denen innerhalb der gesetzlichen Frist weder von rechtmäßigen Eigentümern noch von Findern Eigentumsansprüche geltend gemacht worden sind, über das Internet im folgenden Zeitraum online versteigern lassen:
ab 26.11.2026 (18:00 Uhr) bis spätestens 06.12.2026 (18:00 Uhr)
Zur Versteigerung kommen: Fahrräder, Handys diverser Marken, Digitalkameras, Brillen diverser Marken, diverse Schmucksachen
Die Fundsachen werden ab 29.10.2026 im Internet Portal unter www.sonderauktion.net in einer Vorschau angeboten und zum Versteigerungszeitraum über das Portal versteigert.
Auf die entsprechenden Hinweise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versteigerungsverfahrens wird verwiesen.
Die Eigentümer der Fundsache werden aufgefordert, ihre Rechte bis spätestens 19.11.2026 im Bürgerbüro, Hauptstraße 39 (Eingang, Rathauswinkel) 35745 Herborn, anzumelden und einen Eigentumsnachweis, z.B. Kaufbeleg, vorzulegen. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist können keine Rechte mehr an diesen Fundgegenständen geltend gemacht werden.
Herborn, den 15.10.2026
Lukas Winkler, Bürgermeister