Hochschule Darmstadt - Student Service Center (SSC)
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Schöfferstraße 3
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Webseite der Hochschule Darmstadt
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Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences
| Kontakt | Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences
Nibelungenplatz 1
Telefon: +49 69 1533-0
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Webseite der Frankfurt University of Applied Sciences
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Studienbüro der Hochschule Fulda
| Kontakt | Studienbüro der Hochschule Fulda
Leipziger Straße 123
Telefon: +49 661 9640-0
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Webseite der Hochschule Fulda
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Studienbüro der Hochschule RheinMain
| Kontakt | Studienbüro der Hochschule RheinMain
Kurt-Schumacher-Ring 18
Telefon: +49 611 9495-1560
Webseite:
Webseite der Hochschule RheinMain
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Studiensekretariat der Technischen Hochschule Mittelhessen
| Kontakt | Studiensekretariat der Technischen Hochschule Mittelhessen
Wiesenstraße 14
Telefon: +49 641 309-0
Webseite:
Webseite der Technischen Hochschule Mittelhessen
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Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University
| Kontakt | Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University
Von-Lade-Straße 1
Telefon: +49 6722 502-305
Webseite:
Webseite der Hochschule Geisenheim
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Studierendensekretariat der Goethe-Universität Frankfurt am Main
| Kontakt | Studierendensekretariat der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
Telefon: +49 69 798-3838
Webseite:
Webseite der Goethe-Universität Frankfurt am Main
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Studierendensekretariat der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule Frankfurt am Main
| Kontakt | Studierendensekretariat der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule Frankfurt am Main
Dürerstraße 10
Telefon: +49 69 605008-0
Webseite:
Webseite der Städelschule
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Studierendensekretariat der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main
| Kontakt | Studierendensekretariat der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main
Schlossstraße 31
Telefon: +49 69 80059-201
Webseite:
www.hfg-offenbach.de
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Studierendensekretariat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
| Kontakt | Studierendensekretariat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
Eschersheimer Landstr. 29-39
Telefon: +49 69 154007-0
Webseite:
Webseite der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
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Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen
| Kontakt | Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen
Goethestraße 58
Telefon: +49 641 99-16400
(Studierenden-Hotline Call Justus)
Webseite:
Webseite der Justus-Liebig-Universität Gießen
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Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg
| Kontakt | Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg
Biegenstraße 10
Telefon: +49 6421 28-22222
(Studifon)
Webseite:
Webseite der Philipps-Universität Marburg
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Studierendensekretariat der Universität Kassel
| Kontakt | Studierendensekretariat der Universität Kassel
Mönchebergstraße 19
Telefon: +49 561 804-2205
Webseite:
Webseite der Universität Kassel
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Studierendenservice der Technischen Universität Darmstadt
| Kontakt | Studierendenservice der Technischen Universität Darmstadt
Karolinenplatz 5
Telefon: +49 6151 16-26999
Webseite:
Webseite der Technischen Universität Darmstadt
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Wenn Sie an den Lehrveranstaltungen eines bestimmten Semesters aus einem studienbedingten oder persönlichen Grund nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung. Während der Beurlaubung behalten Sie Ihren Studierendenstatus.
Möchten oder müssen Sie Ihr Studium unterbrechen? Beantragen Sie eine Beurlaubung an Ihrer Hochschule.
Verfahrensablauf
- Jede Hochschule stellt einen Beurlaubungsantrag auf ihrer Webseite zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den Nachweisen für den Beurlaubungsgrund fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einzureichen.
- Nachdem der Antrag bei der zuständigen Hochschulstelle eingegangen ist, wird er geprüft und es wird darüber entschieden, ob eine Beurlaubung gewährt werden kann.
Gebühren
Es besteht die Möglichkeit, sich den Anteil für das Semesterticket erstatten zu lassen. Sie können sich hierzu an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) wenden und sich informieren.
Fristen
Der Antrag auf Beurlaubung ist entsprechend der Frist der jeweiligen Hochschule zu stellen.
Voraussetzungen
- ist es, an der entsprechenden Hochschule eingeschrieben zu sein.
- Für eine Beurlaubung ist ein Grund anzugeben und nachzuweisen, siehe: Erforderliche Unterlagen.
- Eine rückwirkende Beurlaubung, für ein bereits abgeschlossenes Semester, ist nicht möglich.
erforderliche Unterlagen
Beurlaubungsantrag der jeweiligen Hochschule mit dem Nachweis zu einem der folgenden Gründe:
- Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt. Die Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung müssen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder ein Attest nachgewiesen werden.
- Mutterschutzfrist oder Elternzeit, nachgewiesen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde
- Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen, nachzuweisen durch eine ärztliche Bescheinigung
- Nachweis der Zugehörigkeit zu einem Kader auf Bundesebene (A, B-, C- oder D/C- Kader) eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund
- Mitwirkung in ernannter oder gewählter Eigenschaft in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung, nachzuweisen durch eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft und den Zeitaufwand
- Nachweis eines studienbedingten Praktikums
- Studienbedingter Auslandsaufenthalt, nachzuweisen durch eine Teilnahmebescheinigung an einem Austauschprogramm oder einer Bestätigung der aufnehmenden Hochschule im Ausland
Sonstige wichtige Gründe, die dargelegt und wenn möglich belegt werden müssen
Rechtsbehelf
Im Falle einer Ablehnung des Antrags auf Beurlaubung kann ein begründeter Widerspruch innerhalb der rechtlich bestimmten Frist gestellt werden. Die Frist beträgt einen Monat nach Zugang beziehungsweise Kenntnisnahme der Ablehnung.
Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Bemerkungen
Während einer Beurlaubung bleibt der studentische Status erhalten.
Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
Studienleistungen können nur in Ausnahmefällen während einer Beurlaubung erbracht werden.
Der Anteil des Semestertickets am Semesterbeitrag kann für das Semester der Beurlaubung auf Antrag vom Allgemeinen Studierendendausschuss (AStA) zurückerstattet werden.
Eine rückwirkende Beurlaubung für ein bereits abgeschlossenes Semester ist nicht möglich.
Kurzfassung
- Voraussetzung: Form- und fristgerechte Antragsstellung
- Nur eingeschriebene Studierende können sich beurlauben lassen.
-
Es muss einer der folgenden Gründe vorliegen und nachgewiesen werden:
- Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt,
- Mutterschutzfrist oder Elternzeit,
- Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen,
-
Zugehörigkeit zu einem Kader auf Bundesebene (A-, B-, C- oder D/C- Kader) eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund,
-
Mitwirkung in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung,
-
Ableistung eines studienbedingten Praktikums,
-
Studienbedingter Auslandsaufenthalt,
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Sonstige Gründe mit entsprechender Begründung
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Zuständige Behörde: Jeweilige Hochschule