Beurlaubung vom Studium beantragen

  • Kontakt Hochschule Darmstadt - Student Service Center (SSC)

    Schöfferstraße 3
    64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

    Webseite: Webseite der Hochschule Darmstadt
    E-Mail: info@h-da.de

    Öffnungszeiten
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    Kontakt Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences

    Nibelungenplatz 1
    60318 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 1533-0
    Telefon: +49 69 1533-3666 (Callcenter)
    Telefax: +49 69 1533-2500

    Webseite: Webseite der Frankfurt University of Applied Sciences
    E-Mail: studienbuero@fra-uas.de

    Öffnungszeiten
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    Kontakt Studienbüro der Hochschule Fulda

    Leipziger Straße 123
    36037 Fulda Leipziger Straße 123
    36037 Fulda

    Telefon: +49 661 9640-0
    Telefon: +49 661 9640-1420 (Callcenter)
    Telefax: +49 661 9640-1229

    Webseite: Webseite der Hochschule Fulda
    E-Mail: infothek@hs-fulda.de

    Öffnungszeiten
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    Kontakt Studienbüro der Hochschule RheinMain

    Kurt-Schumacher-Ring 18
    65197 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 9495-1560
    Telefon: +49 611 9495-01 (Telefonzentrale)
    Telefon: +49 611 9495-1555 (I-Punkt)

    Webseite: Webseite der Hochschule RheinMain
    E-Mail: studieren@hs-rm.de

    Öffnungszeiten
    • Öffnungszeiten des i-Punkts:  Der i-Punkt - Hochschule RheinMain (hs-rm.de)
    • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit
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    Kontakt Studiensekretariat der Technischen Hochschule Mittelhessen

    Wiesenstraße 14
    35390 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: +49 641 309-0
    Telefon: +49 641 309-2901

    Webseite: Webseite der Technischen Hochschule Mittelhessen
    E-Mail: info@thm.de

    Öffnungszeiten
    • Allgemeine Öffnungszeiten:  Facility Management (thm.de)
    • Öffnungszeiten der Studiensekretariate:  Öffnungszeiten (thm.de)
    • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.  

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    Kontakt Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University

    Von-Lade-Straße 1
    65366 Geisenheim

    Telefon: +49 6722 502-305
    Telefax: +49 6722 502-212

    Webseite: Webseite der Hochschule Geisenheim
    E-Mail: studierendenbuero@hs-gm.de

    Öffnungszeiten
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    Kontakt Studierendensekretariat der Goethe-Universität Frankfurt am Main

    Theodor-W.-Adorno-Platz 6
    60001 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 798-3838
    Telefax: +49 69 7982-8383

    Webseite: Webseite der Goethe-Universität Frankfurt am Main
    E-Mail: sli@uni-frankfurt.de

    Öffnungszeiten
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    Kontakt Studierendensekretariat der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule Frankfurt am Main

    Dürerstraße 10
    60596 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 605008-0
    Telefon: +49 69 605008-39
    Telefax: +49 69 605008-66

    Webseite: Webseite der Städelschule
    E-Mail: studierendensekretariat@staedelschule.de

    Öffnungszeiten
    • Öffnungszeiten des Studierendensekretariats:  Studierendensekretariat - Städelschule (staedelschule.de)
    • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.  

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    Kontakt Studierendensekretariat der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main

    Schlossstraße 31
    63065 Offenbach am Main, St.

    Telefon: +49 69 80059-201

    Webseite: www.hfg-offenbach.de
    E-Mail: studieninfo@hfg-offenbach.de

    Öffnungszeiten
    • HfG Offenbach - Verwaltung (hfg-offenbach.de)
    • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.  

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    Kontakt Studierendensekretariat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main

    Eschersheimer Landstr. 29-39
    60322 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 154007-0

    Webseite: Webseite der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
    E-Mail: studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de

    Öffnungszeiten
    • Studienservice (hfmdk-frankfurt.de)
    • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.  

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    Kontakt Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen

    Goethestraße 58
    35390 Gießen, Universitätsstadt
    35390 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: +49 641 99-16400 (Studierenden-Hotline Call Justus)
    Telefax: +49 641 99-12159

    Webseite: Webseite der Justus-Liebig-Universität Gießen
    E-Mail: bewerbung@uni-giessen.de

    Öffnungszeiten
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    Kontakt Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg

    Biegenstraße 10
    35032 Marburg, Universitätsstadt Biegenstraße 10
    35032 Marburg, Universitätsstadt

    Telefon: +49 6421 28-22222 (Studifon)
    Telefon: +49 6421 28-20
    Telefax: +49 6421 28-22020

    Webseite: Webseite der Philipps-Universität Marburg
    E-Mail: studierendensekretariat@uni-marburg.de
    E-Mail: info@uni-marburg.de

    Öffnungszeiten
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    Kontakt Studierendensekretariat der Universität Kassel

    Mönchebergstraße 19
    34125 Kassel, documenta-Stadt Moritzstraße 18
    34125 Kassel, documenta-Stadt

    Telefon: +49 561 804-2205

    Webseite: Webseite der Universität Kassel
    E-Mail: studieren@uni-kassel.de

    Öffnungszeiten
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    Kontakt Studierendenservice der Technischen Universität Darmstadt

    Karolinenplatz 5
    64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

    Telefon: +49 6151 16-26999
    Telefax: +49 6151 16-25082

    Webseite: Webseite der Technischen Universität Darmstadt
    E-Mail: studierendenservice@tu-darmstadt.de

    Öffnungszeiten
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    Wenn Sie an den Lehrveranstaltungen eines bestimmten Semesters aus einem studienbedingten oder persönlichen Grund nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit einer Beurlaubung. Während der Beurlaubung behalten Sie Ihren Studierendenstatus.

    Möchten oder müssen Sie Ihr Studium unterbrechen? Beantragen Sie eine Beurlaubung an Ihrer Hochschule.

    Verfahrensablauf

    • Jede Hochschule stellt einen Beurlaubungsantrag auf ihrer Webseite zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist zusammen mit den Nachweisen für den Beurlaubungsgrund fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einzureichen.
    • Nachdem der Antrag bei der zuständigen Hochschulstelle eingegangen ist, wird er geprüft und es wird darüber entschieden, ob eine Beurlaubung gewährt werden kann.

    Gebühren

    Es besteht die Möglichkeit, sich den Anteil für das Semesterticket erstatten zu lassen. Sie können sich hierzu an den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) wenden und sich informieren.

    Fristen

    Der Antrag auf Beurlaubung ist entsprechend der Frist der jeweiligen Hochschule zu stellen.

    Voraussetzungen

    • ist es, an der entsprechenden Hochschule eingeschrieben zu sein.
    • Für eine Beurlaubung ist ein Grund anzugeben und nachzuweisen, siehe: Erforderliche Unterlagen.
    • Eine rückwirkende Beurlaubung, für ein bereits abgeschlossenes Semester, ist nicht möglich.

    erforderliche Unterlagen

    Beurlaubungsantrag der jeweiligen Hochschule mit dem Nachweis zu einem der folgenden Gründe:

    • Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt. Die Art und voraussichtliche Dauer der Erkrankung müssen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder ein Attest nachgewiesen werden.
    • Mutterschutzfrist oder Elternzeit, nachgewiesen durch eine aktuelle ärztliche Bescheinigung oder Geburtsurkunde
    • Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen, nachzuweisen durch eine ärztliche Bescheinigung
    • Nachweis der Zugehörigkeit zu einem Kader auf Bundesebene (A, B-, C- oder D/C- Kader) eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund
    • Mitwirkung in ernannter oder gewählter Eigenschaft in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung, nachzuweisen durch eine Bescheinigung über die  Mitgliedschaft und den Zeitaufwand
    • Nachweis eines studienbedingten Praktikums
    • Studienbedingter Auslandsaufenthalt, nachzuweisen durch eine Teilnahmebescheinigung an einem  Austauschprogramm oder einer Bestätigung der aufnehmenden Hochschule im Ausland

    Sonstige wichtige Gründe, die dargelegt und wenn möglich belegt werden müssen

    Rechtsbehelf

    Im Falle einer Ablehnung des Antrags auf Beurlaubung kann ein begründeter Widerspruch innerhalb der rechtlich bestimmten Frist gestellt werden. Die Frist beträgt einen Monat nach Zugang beziehungsweise Kenntnisnahme der Ablehnung.

    Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden.

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Bemerkungen

    Während einer Beurlaubung bleibt der studentische Status erhalten.

    Eine Beurlaubung im ersten Fachsemester ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

    Studienleistungen können nur in Ausnahmefällen während einer Beurlaubung erbracht werden.

    Der Anteil des Semestertickets am Semesterbeitrag kann für das Semester der Beurlaubung auf Antrag vom Allgemeinen Studierendendausschuss (AStA) zurückerstattet werden.

    Eine rückwirkende Beurlaubung für ein bereits abgeschlossenes Semester ist nicht möglich.

    Kurzfassung

    • Voraussetzung: Form- und fristgerechte Antragsstellung
    • Nur eingeschriebene Studierende können sich beurlauben lassen.
    • Es muss einer der folgenden Gründe vorliegen und nachgewiesen werden:
      • Erkrankung, die ein ordnungsgemäßes Studium ausschließt,
      • Mutterschutzfrist oder Elternzeit,
      • Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen,
      • Zugehörigkeit zu einem Kader auf Bundesebene (A-, B-, C- oder D/C- Kader) eines Spitzenfachverbandes im Deutschen Olympischen Sportbund,

      • Mitwirkung in der akademischen oder studentischen Selbstverwaltung,

      • Ableistung eines studienbedingten Praktikums,

      • Studienbedingter Auslandsaufenthalt,

      • Sonstige Gründe mit entsprechender Begründung

    • Zuständige Behörde: Jeweilige Hochschule

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