Bewerbung für ein Studium mit ausländischen Schul- und Studienabschlusszeugnissen

  • Kontakt Hochschule Darmstadt - Student Service Center (SSC)

    Schöfferstraße 3
    64295 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

    Webseite: Webseite der Hochschule Darmstadt
    E-Mail: info@h-da.de

    Öffnungszeiten
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    Kontakt Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences

    Nibelungenplatz 1
    60318 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 1533-0
    Telefon: +49 69 1533-3666 (Callcenter)
    Telefax: +49 69 1533-2500

    Webseite: Webseite der Frankfurt University of Applied Sciences
    E-Mail: studienbuero@fra-uas.de

    Öffnungszeiten
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    Kontakt Studienbüro der Hochschule RheinMain

    Kurt-Schumacher-Ring 18
    65197 Wiesbaden, Landeshauptstadt

    Telefon: +49 611 9495-1560
    Telefon: +49 611 9495-01 (Telefonzentrale)
    Telefon: +49 611 9495-1555 (I-Punkt)

    Webseite: Webseite der Hochschule RheinMain
    E-Mail: studieren@hs-rm.de

    Öffnungszeiten
    • Öffnungszeiten des i-Punkts:  Der i-Punkt - Hochschule RheinMain (hs-rm.de)
    • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit
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    Kontakt Studiensekretariat der Technischen Hochschule Mittelhessen

    Wiesenstraße 14
    35390 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: +49 641 309-0
    Telefon: +49 641 309-2901

    Webseite: Webseite der Technischen Hochschule Mittelhessen
    E-Mail: info@thm.de

    Öffnungszeiten
    • Allgemeine Öffnungszeiten:  Facility Management (thm.de)
    • Öffnungszeiten der Studiensekretariate:  Öffnungszeiten (thm.de)
    • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.  

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    Kontakt Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University

    Von-Lade-Straße 1
    65366 Geisenheim

    Telefon: +49 6722 502-305
    Telefax: +49 6722 502-212

    Webseite: Webseite der Hochschule Geisenheim
    E-Mail: studierendenbuero@hs-gm.de

    Öffnungszeiten
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    Kontakt Studierendensekretariat der Goethe-Universität Frankfurt am Main

    Theodor-W.-Adorno-Platz 6
    60001 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 798-3838
    Telefax: +49 69 7982-8383

    Webseite: Webseite der Goethe-Universität Frankfurt am Main
    E-Mail: sli@uni-frankfurt.de

    Öffnungszeiten
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    Kontakt Studierendensekretariat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main

    Eschersheimer Landstr. 29-39
    60322 Frankfurt am Main

    Telefon: +49 69 154007-0

    Webseite: Webseite der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
    E-Mail: studierendensekretariat@orga.hfmdk-frankfurt.de

    Öffnungszeiten
    • Studienservice (hfmdk-frankfurt.de)
    • Bitte informieren Sie sich auf der Webseite der Hochschule über die aktuellen Öffnungszeiten, Möglichkeiten zur Terminvereinbarung und die elektronische sowie telefonische Erreichbarkeit.  

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    Kontakt Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen

    Goethestraße 58
    35390 Gießen, Universitätsstadt
    35390 Gießen, Universitätsstadt

    Telefon: +49 641 99-16400 (Studierenden-Hotline Call Justus)
    Telefax: +49 641 99-12159

    Webseite: Webseite der Justus-Liebig-Universität Gießen
    E-Mail: bewerbung@uni-giessen.de

    Öffnungszeiten
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    Kontakt Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg

    Biegenstraße 10
    35032 Marburg, Universitätsstadt Biegenstraße 10
    35032 Marburg, Universitätsstadt

    Telefon: +49 6421 28-22222 (Studifon)
    Telefon: +49 6421 28-20
    Telefax: +49 6421 28-22020

    Webseite: Webseite der Philipps-Universität Marburg
    E-Mail: studierendensekretariat@uni-marburg.de
    E-Mail: info@uni-marburg.de

    Öffnungszeiten
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    Kontakt Studierendenservice der Technischen Universität Darmstadt

    Karolinenplatz 5
    64289 Darmstadt, Wissenschaftsstadt

    Telefon: +49 6151 16-26999
    Telefax: +49 6151 16-25082

    Webseite: Webseite der Technischen Universität Darmstadt
    E-Mail: studierendenservice@tu-darmstadt.de

    Öffnungszeiten
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    Staatliche Hochschulen

    Wenn Sie mit einem ausländischen Schul- oder Hochschulabschluss an einer staatlichen Hochschule studieren möchten, muss Ihr Abschluss zum Hochschulzugang berechtigen.

    Liegt die Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang vor, sind evtl. noch weitere Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen. Diese sind nicht für alle Hochschulen und Studiengänge gleich. Einige Studiengänge verlangen den Nachweis besonderer fachlicher Kompetenzen.Sprachkenntnisse sind ebenfalls nachzuweisen. 

    Die staatlichen hessischen Hochschulen stellen Informationen und Beratungsangebote zu diesen Voraussetzungen für Sie bereit.  

    Die Hochschulen unterstützen Sie dabei, sich auf Studiengänge in Hessen frist- und formgerecht bewerben zu können und geben Auskunft darüber, welche Unterlagen und Nachweise Sie vorlegen müssen.

    Einige Hochschulen haben die Prüfung der ausländischen Zeugnisse an externe Dienstleister ausgelagert, zum Beispiel an uni-assist e.V.  Dafür können Kosten anfallen.   

    Private Hochschulen und Berufsakademien

    Studienbewerber:innen mit ausländischen Bildungsnachweisen dürfen ein Studium an einer privaten Hochschule oder Berufsakademie nur aufnehmen, wenn ihre Bildungsnachweise als einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt sind.

    Für die Aufnahme eines Studiums an einer privaten Hochschule, staatlich anerkannten Berufsakademie oder Verwaltungsfachhochschule in Hessen prüft und bewertet das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst die Gleichwertigkeit der ausländischen Bildungsnachweise.

    Die ausländischen Bildungsnachweise müssen von den Studienbewerber:innen direkt bei den privaten Hochschulen und Berufsakademien eingereicht werden. Die privaten Hochschulen und Berufsakademien reichen dann die vorzulegenden Unterlagen entweder auf digitalem Weg oder auf dem Postweg beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ein.

    Wenn Sie sich mit ausländischen Zeugnissen an einer hessischen Hochschule für ein Studium bewerben, wird geprüft, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen haben.

    Verfahrensablauf

    An staatlichen Hochschulen:

    Wenn Sie sich mit einem ausländischen Zeugnis für ein Studium in Hessen bewerben wollen, informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Webseiten der einzelnen Hochschulen, da die Bewerbungsverfahren und -fristen der Hochschulen unterschiedlich geregelt sind. Ob Sie die Bewerbung schriftlich (analog) oder elektronisch einreichen müssen, erfahren Sie ebenfalls dort.

    In der Regel läuft das Verfahren wie folgt ab:

    • Sie reichen Ihre Bewerbung mit den notwendigen Unterlagen bei der Hochschule ein
    • Ihre Zeugnisse und Nachweise werden im Rahmen des Bewerbungsverfahrens geprüft. Gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen nachgefordert
    • Das positive Ergebnis der Prüfung führt zu einer Teilnahme am Zulassungserfahren

    An privaten Hochschulen und Berufsakademien:

    Die Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung können auf dem Postweg oder auf digitalem Weg beantragt werden. Hierfür reichen die privaten Hochschulen und Berufsakademien den Antrag zur Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung mit den vorzulegenden Unterlagen beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst ein.

    • Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst prüft die eingereichten Unterlagen.
    • Für die Prüfung der Unterlagen wird eine Verwaltungsgebühr fällig.
    • Über die Anerkennung der ausländischen Bildungsnachweise als Hochschulzugangsberechtigung wird ein Bescheid ausgestellt.
    • Im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses werden Sie über den Grund der Ablehnung informiert.

    Wenn Sie die Unterlagen auf dem Postweg eingereicht haben, erhalten Sie diese auf dem Postweg zurück.

    Gebühren

    An staatlichen Hochschulen:

    • Bitte informieren Sie sich bei der jeweiligen Hochschule, ob Gebühren anfallen.

    An privaten Hochschulen und Berufsakademien:

    • Es fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 110 bis zu 160 Euro an.

    Ansprechpunkt

    Wenn Sie sich mit ausländischen Zeugnissen an einer staatlichen hessischen Hochschule für ein Studium bewerben, wird von der jeweiligen Hochschule geprüft, ob Sie die notwendigen Voraussetzungen haben.

    Wenn Sie sich mit ausländischen Zeugnissen für ein Studium an einer privaten Hochschule, einer staatlich anerkannten Berufsakademie oder Verwaltungsfachhochschule bewerben, bewertet das Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst die Hochschulzugangsberechtigung.

    Fristen

    Die Bewerbungsfristen werden von den einzelnen hessischen Hochschulen festgelegt. Bitte informieren Sie sich auf den jeweiligen Webseiten und beachten Sie die Bewerbungsfristen für die zulassungsbeschränkten Studiengänge.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung kann bis zu acht Wochen dauern.

    Eine gesetzlich vorgegebene Frist gibt es nicht.

    Soweit gutachterliche Stellungnahmen zu den ausländischen Zeugnissen eingeholt werden müssen, kann sich die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.

    Voraussetzungen

    • Sie haben Interesse an einem Studium in Hessen und bringen einen Schulabschluss mit, der nicht an einer deutschen Schule erworben wurde oder Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss
    • Sie müssen sich form und fristgerecht mit allen erforderlichen Unterlagen bewerben
    • Sie müssen im Ausland erworbene Bildungsnachweise einreichen, die laut den Bewertungsvorschlägen der KMK, veröffentlicht in der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, den Hochschulzugang eröffnen.

    erforderliche Unterlagen

    An staatlichen Hochschulen:

    • Allgemeine Bewerbungsunterlagen (je nach Studiengang, bzw. Regeln der Hochschulen)
    • Dazu gehören alle bisherigen Schulabschluss und Hochschulzeugnisse, übersetzt gemäß den Vorgaben der jeweiligen Hochschule und in beglaubigter Kopie
    • Ein ausreichender Sprachnachweis für die jeweilige Studiengangsprache
    • APSZertifikat für Bewerberinnen und Bewerber aus China und Vietnam

    An privaten Hochschulen und Berufsakademien:

    • Tabellarischer Lebenslauf
    • Identitätsnachweis
    • Ausländische(r) Bildungsnachweis(e) (begl. Kopie)
    • Fächer und Notenübersicht (begl. Kopie)
    • Ggf. Übersetzungen und Transliterationen der o.g. Nachweise

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch: Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid bezüglich Ihrer Bewerbung entnehmen
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Formulare

    An staatlichen Hochschulen:

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    An privaten Hochschulen und Berufsakademien:

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bewerbungsfristen, -anforderungen und -abläufe beschreiben die Hochschulen in der Regel ausführlich auf ihren Webseiten. Allgemeine Informationen zur Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen bietet anabin.

    Informationen sind in der Regel auf Deutsch und Englisch verfügbar.

    Kurzfassung

    • Zeugnisse von ausländischen Hochschulqualifikationen Bewertung zur Anerkennung im Hochschulbereich
    • Auskünfte und Beratung für Studieninteressierte mit ausländischen Zeugnissen erteilen die jeweiligen Hochschulen
    • Eine allgemeine Auskunft per Telefon kann nur mit Verweis auf die Hochschulen erteilt werden, da die Bewerbungs und Zulassungsverfahren komplex und vielgestaltig sind und sich von Studiengang zu Studiengang stark unterscheiden können
    • Zuständige Behörde:
      • Bei Bewerbung an einer staatlichen hessischen Hochschule für ein Studium bewerben, wird von der jeweiligen Hochschule geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen vorliegen.
      • Bei Bewerbung an einer privaten Hochschule, einer staatlich anerkannten Berufsakademie oder Verwaltungsfachhochschule, bewertet das Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst die Hochschulzugangsberechtigung.
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