Hochschule Darmstadt - Student Service Center (SSC)
| Kontakt | Hochschule Darmstadt - Student Service Center (SSC)
Schöfferstraße 3
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Webseite der Hochschule Darmstadt
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Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences
| Kontakt | Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences
Nibelungenplatz 1
Telefon: +49 69 1533-0
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Webseite der Frankfurt University of Applied Sciences
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Studienbüro der Hochschule Fulda
| Kontakt | Studienbüro der Hochschule Fulda
Leipziger Straße 123
Telefon: +49 661 9640-0
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Webseite der Hochschule Fulda
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Studienbüro der Hochschule RheinMain
| Kontakt | Studienbüro der Hochschule RheinMain
Kurt-Schumacher-Ring 18
Telefon: +49 611 9495-1560
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Webseite der Hochschule RheinMain
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Studiensekretariat der Technischen Hochschule Mittelhessen
| Kontakt | Studiensekretariat der Technischen Hochschule Mittelhessen
Wiesenstraße 14
Telefon: +49 641 309-0
Webseite:
Webseite der Technischen Hochschule Mittelhessen
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Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University
| Kontakt | Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University
Von-Lade-Straße 1
Telefon: +49 6722 502-305
Webseite:
Webseite der Hochschule Geisenheim
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Studierendensekretariat der Goethe-Universität Frankfurt am Main
| Kontakt | Studierendensekretariat der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
Telefon: +49 69 798-3838
Webseite:
Webseite der Goethe-Universität Frankfurt am Main
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Studierendensekretariat der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule Frankfurt am Main
| Kontakt | Studierendensekretariat der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule Frankfurt am Main
Dürerstraße 10
Telefon: +49 69 605008-0
Webseite:
Webseite der Städelschule
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Studierendensekretariat der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main
| Kontakt | Studierendensekretariat der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main
Schlossstraße 31
Telefon: +49 69 80059-201
Webseite:
www.hfg-offenbach.de
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Studierendensekretariat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
| Kontakt | Studierendensekretariat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
Eschersheimer Landstr. 29-39
Telefon: +49 69 154007-0
Webseite:
Webseite der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
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Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen
| Kontakt | Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen
Goethestraße 58
Telefon: +49 641 99-16400
(Studierenden-Hotline Call Justus)
Webseite:
Webseite der Justus-Liebig-Universität Gießen
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Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg
| Kontakt | Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg
Biegenstraße 10
Telefon: +49 6421 28-22222
(Studifon)
Webseite:
Webseite der Philipps-Universität Marburg
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Studierendensekretariat der Universität Kassel
| Kontakt | Studierendensekretariat der Universität Kassel
Mönchebergstraße 19
Telefon: +49 561 804-2205
Webseite:
Webseite der Universität Kassel
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Studierendenservice der Technischen Universität Darmstadt
| Kontakt | Studierendenservice der Technischen Universität Darmstadt
Karolinenplatz 5
Telefon: +49 6151 16-26999
Webseite:
Webseite der Technischen Universität Darmstadt
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Mit der Einschreibung in einen Studiengang werden Sie Mitglied an einer Hochschule. Als Studierende beziehungsweise Studierender können Sie an Lehrveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen, um einen akademischen Abschluss zu erreichen.
Sie möchten an einer deutschen Hochschule studieren? Stellen Sie einen Antrag auf Einschreibung.
Verfahrensablauf
- Damit Sie ein Studium an einer Hochschule beginnen können, müssen Sie eingeschrieben sein. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Einschreibung an der Hochschule stellen.
- Füllen Sie den Antrag auf Einschreibung vollständig aus und reichen Sie ihn in der von der Hochschule gewünschten Form mit den erforderlichen Unterlagen ein.
- Der Antrag und die Unterlagen werden von der zuständigen Hochschulstelle auf Vollständigkeit geprüft.
- Damit Sie eingeschrieben werden können, müssen Sie auch den Semesterbeitrag bezahlt haben.
- Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, werden Sie in den Studiengang der Hochschule eingeschrieben.
- Sie erhalten eine Bescheinigung über Ihre Einschreibung.
Gebühren
Bei der Einschreibung ist der Semesterbeitrag zu zahlen. Die Beitragshöhe unterscheidet sich von Hochschule zu Hochschule und wird für jedes Semester neu festgelegt. Sie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Größter Bestandteil ist in der Regel ein Semesterticket, falls ein solches von der jeweiligen Hochschule angeboten wird. Andere Bestandteile sind zum Beispiel Beiträge zum Studentenwerk, der Studierendenschaft und ein Verwaltungskostenbeitrag. Die Zahlung muss innerhalb einer von der Hochschule gesetzten Frist erfolgen.
Fristen
Die Zeiträume für die Antragstellung werden von der jeweiligen Hochschule festgelegt.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule über die aktuellen Fristen zur Einschreibung, zum Beispiel im Zulassungsbescheid, auf dem Bewerberportal und auf der Website der jeweiligen Hochschule.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt durchschnittlich innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen, sofern die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Bei hohem Antragsaufkommen kann sich die Bearbeitungszeit deutlich verlängern.
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist.
Voraussetzungen
- Sie haben sich über die Studienmöglichkeiten informiert und Ihre Studienwahl getroffen.
- Sie müssen einen Antrag auf Immatrikulation vollständig ausfüllen und fristgerecht stellen.
- Sie müssen in der Regel eine abgeschlossene Schulbildung nachweisen, die zu einem Studium berechtigt, oder Sie müssen an einer Aufnahmeprüfung teilnehmen.
- Sie müssen gesetzlich krankenversichert oder von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sein.
- Sie müssen einen Semesterbeitrag bezahlen.
- Wenn Sie sich für einen Studiengang mit besonderen Zugangsvoraussetzungen oder Beschränkungen einschreiben möchten, müssen Sie vor der Einschreibung von der Hochschule zugelassen worden sein.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Nachweis einer in Hessen gültigen Hochschulzugangsberechtigung in Form einer beglaubigten Kopie eines Schulzeugnisses oder Nachweis einer bestandenen einschlägigen Aufnahmeprüfung
- Bei einer Schulbildung aus dem Ausland müssen für deutschsprachige Studiengänge gegebenenfalls Deutschkenntnisse nachgewiesen werden
- Ein Nachweis zu den bisherigen Studienzeiten, falls Sie vorher schon in der EU an einer Hochschule studiert haben
- Eine Annahmebescheinigung der Hochschule, falls Sie den akademischen Grad Doktor erreichen wollen
- Besondere Kompetenznachweise je nach Studiengang, zum Beispiel Sporteignungsprüfung, Berufserfahrung, weitere Sprachkenntnisse wie Latein oder Englisch
Rechtsbehelf
Sie können von der Einschreibung innerhalb einer von der Hochschule festgelegten Frist zurücktreten. Je nach Hochschule fällt dafür eine Gebühr an.
Die Hochschule lehnt eine Einschreibung ab, wenn die Anforderungen an die Antragstellung nicht erfüllt wurden.
Sofern die Hochschule darüber einen Bescheid erstellt, kann gegen den Bescheid (Versagung der Immatrikulation) Widerspruch eingereicht werden. Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Die Einschreibung gilt für ein Semester. Für eine Fortsetzung der Einschreibung ist jedes Semester eine Rückmeldung zum Studium erforderlich.
Der gezahlte Semesterbeitrag bei der Einschreibung gilt für das erste Semester. Für jedes weitere Semester muss erneut ein Semesterbeitrag gezahlt werden.
Falschangaben führen zur Rücknahme der Einschreibung durch die Hochschule.
Kurzfassung
- Eine Einschreibung zum Studium an einer Hochschule muss über das jeweilige Bewerbungsportal beantragt werden.
- Sofern kein Bewerbungsportal vorhanden ist, finden Sie das Vorgehen auf der Website der jeweiligen Hochschule.
- Als Nachweis ist eine amtlich beglaubigte Kopie des Schulzeugnisses oder eine bestandene einschlägige Aufnahmeprüfung vorzulegen.
- Notwendig zur Einschreibung ist außerdem der Nachweis einer aktuellen Krankenversicherung.
- Bei einer Schulbildung aus dem Ausland müssen für deutschsprachige Studiengänge gegebenenfalls Deutschkenntnisse nachgewiesen werden.
- Ein Nachweis zu den bisherigen Studienzeiten ist zu erbringen, falls Sie vorher schon an einer Hochschule in der EU studiert haben.
- Falls der akademische Grad Doktor erreicht werden soll, ist eine Annahmebescheinigung der Hochschule einzureichen.
- Je nach Studiengang müssen besondere Fähigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen werden, zum Beispiel Sprachkenntnisse wie Latein oder Englisch.
- Der Semesterbeitrag ist vorab zu bezahlen. Die Beitragshöhe unterscheidet sich je nach Hochschule.
- Die Hochschule prüft den Antrag auf Einschreibung und die Unterlagen auf Vollständigkeit.
- Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, werden Sie als Student in den Studiengang der jeweiligen Hochschule eingeschrieben.
- Über die Einschreibung wird eine Bescheinigung erstellt.
- Zuständig ist die Hochschule, an der die Einschreibung beantragt wird.