Hochschule Darmstadt - Student Service Center (SSC)
| Kontakt | Hochschule Darmstadt - Student Service Center (SSC)
Schöfferstraße 3
Webseite:
Webseite der Hochschule Darmstadt
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Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences
| Kontakt | Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences
Nibelungenplatz 1
Telefon: +49 69 1533-0
Webseite:
Webseite der Frankfurt University of Applied Sciences
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Studienbüro der Hochschule Fulda
| Kontakt | Studienbüro der Hochschule Fulda
Leipziger Straße 123
Telefon: +49 661 9640-0
Webseite:
Webseite der Hochschule Fulda
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Studienbüro der Hochschule RheinMain
| Kontakt | Studienbüro der Hochschule RheinMain
Kurt-Schumacher-Ring 18
Telefon: +49 611 9495-1560
Webseite:
Webseite der Hochschule RheinMain
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Studiensekretariat der Technischen Hochschule Mittelhessen
| Kontakt | Studiensekretariat der Technischen Hochschule Mittelhessen
Wiesenstraße 14
Telefon: +49 641 309-0
Webseite:
Webseite der Technischen Hochschule Mittelhessen
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Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University
| Kontakt | Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University
Von-Lade-Straße 1
Telefon: +49 6722 502-305
Webseite:
Webseite der Hochschule Geisenheim
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Studierendensekretariat der Goethe-Universität Frankfurt am Main
| Kontakt | Studierendensekretariat der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
Telefon: +49 69 798-3838
Webseite:
Webseite der Goethe-Universität Frankfurt am Main
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Studierendensekretariat der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule Frankfurt am Main
| Kontakt | Studierendensekretariat der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule Frankfurt am Main
Dürerstraße 10
Telefon: +49 69 605008-0
Webseite:
Webseite der Städelschule
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Studierendensekretariat der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main
| Kontakt | Studierendensekretariat der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main
Schlossstraße 31
Telefon: +49 69 80059-201
Webseite:
www.hfg-offenbach.de
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Studierendensekretariat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
| Kontakt | Studierendensekretariat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
Eschersheimer Landstr. 29-39
Telefon: +49 69 154007-0
Webseite:
Webseite der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
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Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen
| Kontakt | Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen
Goethestraße 58
Telefon: +49 641 99-16400
(Studierenden-Hotline Call Justus)
Webseite:
Webseite der Justus-Liebig-Universität Gießen
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Studierendensekretariat der Universität Kassel
| Kontakt | Studierendensekretariat der Universität Kassel
Mönchebergstraße 19
Telefon: +49 561 804-2205
Webseite:
Webseite der Universität Kassel
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Wenn Sie an einzelnen Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilnehmen möchten ohne sich einschreiben zu wollen, besteht die Möglichkeit einer Gasthörerschaft.
Eine Gasthörerschaft bietet die Möglichkeit, die Hochschule und das Studium kennenzulernen.
Möchten Sie an einzelnen Lehrveranstaltungen einer Hochschule teilnehmen ohne eingeschrieben zu sein? Beantragen Sie hierfür eine Gasthörerschaft.
Verfahrensablauf
Jede Hochschule stellt einen Antrag auf Gasthörerschaft auf Ihrer Webseite zur Verfügung. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist fristgerecht bei der jeweiligen Hochschule einzureichen und der Gasthörerbeitrag zu zahlen.
Darüber, welche Lehrveranstaltungen an einer Hochschule angeboten werden, können Sie sich über das Vorlesungsverzeichnis Ihrer Wunschhochschule auf deren Webseite informieren. Manche Hochschulen bieten gesonderte Verzeichnisse für Gasthörerinnen und Gasthörer an.
Ob die Gasthörerschaft für eine bestimmte Lehrveranstaltung möglich ist und wie viele Semesterwochenstunden besucht werden dürfen, entscheidet entweder die Lehrveranstaltungsleitung oder der jeweilige Fachbereich. Eine vorherige Zustimmung oder Freigabe sind von ihnen einzuholen. Die Hochschule informiert Sie darüber, wie Sie diese Zustimmung einholen können und wann und auf welche Weise der Betrag für die Gasthörerschaft zu zahlen ist.
Nachdem der Antrag bei der zuständigen Hochschulstelle eingegangen und die Zahlung der fälligen Gebühren nachweislich erfolgt ist, wird der Antrag geprüft und es wird darüber entschieden, ob eine Gasthörerschaft gewährt werden kann.
Mit dem genehmigten Antrag auf Gasthörerschaft entsteht das Recht zur Teilnahme an den gewünschten Lehrveranstaltungen.
Gebühren
Die Hochschulen erheben je nach Umfang der gewünschten Lehrveranstaltungen Gasthörergebühren in Höhe von 50 bis 500 Euro für jedes Semester. Bitte erkundigen Sie sich über die Webseite Ihrer Wunschhochschule über die jeweiligen Beträge, die Anzahl der möglichen Semesterwochenstunden, die Zahlungsfristen und Zahlungsweise.
Fristen
Der Antrag auf Gasthörerschaft ist frühzeitig entsprechend den Fristen der jeweiligen Hochschule zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Bei Anträgen auf eine Gasthörerschaft gibt keine gesetzliche Bearbeitungsfrist. Die Bearbeitung erfolgt nach Eingang des Gasthörerantrags. Einige Hochschulen setzen für die Bearbeitung auch voraus, dass die Gasthörergebühr auf dem Hochschulkonto eingegangen ist.
Voraussetzungen
ist entweder die Zustimmung der Lehrveranstaltungsleitung oder die vorherige Freigabe einer Lehrveranstaltung für Gasthörerinnen und Gasthörer durch den jeweiligen Fachbereich.
Der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur) ist nicht erforderlich.
Die Gasthörerschaft ist zeitlich begrenzt und gebührenpflichtig.
erforderliche Unterlagen
Antrag auf Gasthörerschaft der jeweiligen Hochschule:
- Im Antrag sind Angaben zur Person, das gewünschte Semester und die vorgesehene Lehrveranstaltung mit den entsprechenden Semesterwochenstunden anzugeben
- An einigen Hochschulen ist es notwendig, sich die Gastteilnahme an einer gewünschten Lehrveranstaltung genehmigen zu lassen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Wunschhochschule über die entsprechenden Anforderungen
- Damit dem Antrag auf Gasthörerschaft stattgegeben wird, muss der Betrag für die Gasthörerschaft auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein. Die jeweilige Hochschule informiert Sie darüber, wann und auf welche Weise der Betrag zu zahlen ist
Rechtsbehelf
Da Gasthörerinnen und Gasthörer von der Hochschule nur im Rahmen der vorhandenen Studienmöglichkeiten zugelassen werden können, gibt es keinen Ablehnungsbescheid und daher auch keine Rechtsbehelfsbelehrung.
Ist die Kapazität einer gewünschten Lehrveranstaltung bereits aufgrund der Belegung mit regulären Studierenden ausgeschöpft, kann eine Teilnahme als Gasthörerin oder Gasthörer nicht garantiert werden.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
- Als Gasthörerin oder Gasthörer haben Sie keinen Status als Studentin beziehungsweise Student.
- Sie haben auch keinen Anspruch auf ein studentisches Ticket zur Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs.
- In der Regel haben Gasthörerinnen und Gasthörer keinen Anspruch darauf, Prüfungsleistungen zu erbringen. Prüfungsleistungen können nur in Ausnahmefällen von Gasthörerinnen und Gasthörern erbracht werden. Informationen hierzu gibt es bei den jeweiligen Hochschulen.
- Als Gasthörerin oder Gasthörer haben Sie keinen Anspruch auf die Nutzung hochschulischer Angebote wie Bibliothek, Hochschulsport und so weiter.
Kurzfassung
- Studium ohne Immatrikulation
- Studium kennenlernen
- Teilnahme an Lehrveranstaltungen ohne eingeschrieben zu sein
- Schnupperstudium
- Weiter-/Fortbildung
- Seminare
- Vorlesungen
- Gast
- Reinhören
- Senioren
- Seniorenstudium
- Staatliche hessische Hochschulen