Hochschule Darmstadt - Student Service Center (SSC)
| Kontakt | Hochschule Darmstadt - Student Service Center (SSC)
Schöfferstraße 3
Webseite:
Webseite der Hochschule Darmstadt
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Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences
| Kontakt | Studienbüro der Frankfurt University of Applied Sciences
Nibelungenplatz 1
Telefon: +49 69 1533-0
Webseite:
Webseite der Frankfurt University of Applied Sciences
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Studienbüro der Hochschule Fulda
| Kontakt | Studienbüro der Hochschule Fulda
Leipziger Straße 123
Telefon: +49 661 9640-0
Webseite:
Webseite der Hochschule Fulda
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Studienbüro der Hochschule RheinMain
| Kontakt | Studienbüro der Hochschule RheinMain
Kurt-Schumacher-Ring 18
Telefon: +49 611 9495-1560
Webseite:
Webseite der Hochschule RheinMain
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Studiensekretariat der Technischen Hochschule Mittelhessen
| Kontakt | Studiensekretariat der Technischen Hochschule Mittelhessen
Wiesenstraße 14
Telefon: +49 641 309-0
Webseite:
Webseite der Technischen Hochschule Mittelhessen
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Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University
| Kontakt | Studierendenbüro der Hochschule Geisenheim University
Von-Lade-Straße 1
Telefon: +49 6722 502-305
Webseite:
Webseite der Hochschule Geisenheim
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Studierendensekretariat der Goethe-Universität Frankfurt am Main
| Kontakt | Studierendensekretariat der Goethe-Universität Frankfurt am Main
Theodor-W.-Adorno-Platz 6
Telefon: +49 69 798-3838
Webseite:
Webseite der Goethe-Universität Frankfurt am Main
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Studierendensekretariat der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule Frankfurt am Main
| Kontakt | Studierendensekretariat der Hochschule für Bildende Künste - Städelschule Frankfurt am Main
Dürerstraße 10
Telefon: +49 69 605008-0
Webseite:
Webseite der Städelschule
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Studierendensekretariat der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main
| Kontakt | Studierendensekretariat der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main
Schlossstraße 31
Telefon: +49 69 80059-201
Webseite:
www.hfg-offenbach.de
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Studierendensekretariat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
| Kontakt | Studierendensekretariat der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
Eschersheimer Landstr. 29-39
Telefon: +49 69 154007-0
Webseite:
Webseite der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main
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Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen
| Kontakt | Studierendensekretariat der Justus-Liebig-Universität Gießen
Goethestraße 58
Telefon: +49 641 99-16400
(Studierenden-Hotline Call Justus)
Webseite:
Webseite der Justus-Liebig-Universität Gießen
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Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg
| Kontakt | Studierendensekretariat der Philipps-Universität Marburg
Biegenstraße 10
Telefon: +49 6421 28-22222
(Studifon)
Webseite:
Webseite der Philipps-Universität Marburg
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Studierendensekretariat der Universität Kassel
| Kontakt | Studierendensekretariat der Universität Kassel
Mönchebergstraße 19
Telefon: +49 561 804-2205
Webseite:
Webseite der Universität Kassel
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Studierendenservice der Technischen Universität Darmstadt
| Kontakt | Studierendenservice der Technischen Universität Darmstadt
Karolinenplatz 5
Telefon: +49 6151 16-26999
Webseite:
Webseite der Technischen Universität Darmstadt
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Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, müssen Sie sich für einen Studiengang online registrieren und bewerben.
Nutzen Sie das lokale Bewerbungsportal Ihrer Wunschhochschule, wenn Sie einen zulassungsfreien Studiengang in einem ersten oder höheren Fachsemester studieren möchten.
Für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge in einem ersten Fachsemester ist es notwendig, sich zusätzlich bei hochschulstart.de zu registrieren.
Für zentral zulassungsbeschränkte Studiengänge wie Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie bewerben Sie sich ausschließlich über hochschulstart.de.
Für einige Studiengänge wie zum Beispiel Masterstudiengänge oder Weiterbildungsstudiengänge sowie eine Promotion kann es gesonderte Bewerbungswege geben. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen der jeweiligen Hochschule.
Mit einer internationalen Hochschulzugangsberechtigung informieren Sie sich über die Regelungen der jeweiligen Hochschule.
Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, müssen Sie sich für einen Studiengang online registrieren und bewerben.
Verfahrensablauf
Zur Bewerbung für einen Studiengang wird ein Online-Zulassungsantrag genutzt:
- Registrierung
- Hochladen der Bewerbungsunterlagen (abhängig vom Studiengang) und Abgabe der Bewerbung
Über das Ergebnis der Bewerbung und Unterlagenprüfung werden Sie durch die Hochschule oder hochschulstart.de informiert.
Gebühren
Für die Abgabe eines Bewerbungsantrags fallen in der Regel keine Gebühren an. Eventuell können Gebühren für Eignungsprüfungen anfallen. Bitte beachten Sie die Regelungen der jeweiligen Hochschule.
Ansprechpunkt
Fristen
In zulassungsbeschränkten Studiengängen gelten die rechtlich vorgeschriebenen Bewerbungsfristen. In den übrigen Studiengängen gelten die von der jeweiligen Hochschule festgesetzten Fristen.
Fristen zur Abgabe eines Zulassungsantrags sind Ausschlussfristen. Sie werden von der Hochschule je nach Studiengang und Verfahren festgelegt und veröffentlicht.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert innerhalb der rechtlich vorgegebenen Fristen je nach Studiengang. Bis Semesterbeginn ist die Bearbeitung in der Regel abgeschlossen.
Voraussetzungen
- Sie müssen über eine für Hessen gültige Hochschulzugangsberechtigung verfügen.
- Wenn Sie eine hervorragende wissenschaftliche oder künstlerische Begabung nachweisen, kann für betreffende Studiengänge auf die Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden.
- Damit Sie ein Studium in einem höheren Fachsemester studieren können, müssen Sie bereits in einem gleichen oder ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule eingeschrieben gewesen sein und passende Leistungen und Kompetenzen vorweisen können.
- Für die Bewerbung um ein Masterstudium müssen Sie in den meisten Fällen weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen, die Ihnen von der Hochschule mitgeteilt werden und in der Prüfungsordnung Ihres Wunschstudiengangs geregelt sind.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Bewerbungsantrag
- Gültige Hochschulzugangsberechtigung und/oder der Masterzugangsberechtigung
- Gegebenenfalls Nachweis der vollständigen Studienvergangenheit
- Gegebenenfalls Leistungsnachweise
- Gegebenenfalls Nachweise weiterer Unterlagen, je nach Studiengang
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch gegen den Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid
- Es kann ein begründeter Widerspruch innerhalb der rechtlich bestimmten Frist gestellt werden. Die Frist beträgt einen Monat nach Zugang der Ablehnung beziehungsweise nachdem Sie davon Kenntnis genommen haben.
- Wird dem Widerspruch nicht stattgegeben, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht werden.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: abhängig vom Studiengang
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: abhängig vom Studiengang
Hinweise (Besonderheiten)
- Es müssen die Zugangsvoraussetzungen der gewünschten Studiengänge berücksichtigt werden.
- Es ist wichtig, die geforderte Form und Frist einzuhalten.
- Wenn Sie die geforderten Voraussetzungen für ein Studium nicht erfüllen oder die jeweils notwendige Form und Frist nicht einhalten, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
- Falsche Angaben führen zum Ausschluss vom Verfahren.
- In einigen Fällen können Sie bei einer Bewerbung um einen Studienplatz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang einen Nachteilsausgleich oder einen Härtefall geltend machen. Hierdurch kann sich eine Verbesserung Ihrer Note oder Ihrer Wartezeit ergeben. Damit können sich Ihre Chancen auf eine Zulassung zum Studium erhöhen. Liegen entsprechende Nachweise wie ein Schulgutachten oder ein ärztliches Gutachten vor, können Sie bei Ihrer Bewerbung einen Antrag auf Verbesserung der Note oder der Wartezeit stellen und bei Ihrer Wunschhochschule einreichen. Bitte reichen Sie mit dem Antrag auch die Gutachten ein.
Kurzfassung
- Bewerbung um ein Studium an einer Hochschule
- Für die Bewerbung sind das Online-Bewerbungsportal der jeweiligen Hochschule und/oder hochschulstart.de zu nutzen.
- Die rechtlich vorgegebenen Bewerbungsfristen müssen eingehalten werden.
- Für die Bewerbung muss eine für Hessen gültige Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden.
- Wenn eine hervorragende wissenschaftliche oder künstlerische Begabung nachgewiesen wird, kann für betreffende Studiengänge auf die Hochschulzugangsberechtigung verzichtet werden.
- Zur Aufnahme eines Studiums in einem höheren Fachsemester muss bereits in einem gleichen oder ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule studiert worden sein. Passende Leistungen und Kompetenzen sind vorzuweisen.
- Bei der Bewerbung für ein Masterstudium müssen in den meisten Fällen weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden. Diese sind auf den Webseiten der Hochschulen veröffentlicht und in der jeweiligen Prüfungsordnung des Studiengangs geregelt.
- Die staatlichen hessischen Hochschulen