Bebauungsplan In der Grub, Flur 5, Stadtteil Merkenbach

Bebauungsplan In der Grub, Flur 5, Stadtteil Merkenbach

  • Kategorien: Bauleitplanung

    Bereitstellungstag:

    Die Stadt Herborn betreibt zurzeit das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Grub – Flur 5“, Stadtteil Merkenbach.

    Bebauungsplan „In der Grub – Flur 5“, Stadtteil Merkenbach 

    Die Stadt Herborn betreibt zurzeit das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „In der Grub – Flur 5“, Stadtteil Merkenbach. 

    Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Norden des Stadtteils Merkenbach, im nördlichen Anschluss an die Bebauung der Straße „Im Grübchen“. Im Westen wird der Geltungsbereich von der Straße „Mühlpfad“ begrenzt und im Osten von der Hindenburgstraße (K 62). Im Norden schließen sich landwirtschaftliche Flächen und ein Feldgehölz an. Er umfasst die Flurstücke 11/1 (tlw.), 32/1 (tlw.), 399 (tlw.) und 412 in der Flur 1, die Flurstücke 119/1 (tlw.) und 120/3 (tlw.) der Flur 4 sowie die Flurstücke 247/1 (tlw.), 262/7(tlw.), 262/9 (tlw.), 262/10, 263/1, 264/1 (tlw.), 273 (tlw.), 274/1 (tlw.), 274/2, 275/1, 276, 277/2, 278/4, 278/6, 279/3, 280 – 286, 287/1, 287/2, 288 – 300, 301/1 und 301/2 der Flur 5 in der Gemarkung Merkenbach. Insgesamt hat dieser Teil des Geltungsbereichs eine Größe von 46.485 m². 

    In den Geltungsbereich werden noch zwei externe Ausgleichsflächen einbezogen. Die eine liegt in der Gemarkung Hirschberg, Flur 3, Flurstück 148 und hat eine Größe von 1.712 m². Die andere liegt in der Gemarkung Herbornseelbach, Flur 74, Flurstück 63, und hat eine Größe von 8.630 m².

    Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Zeit vom 07.11.2025 bis 08.12.2025 gemäß § 3 (2) BauGB veröffentlicht. Nach dieser Veröffentlichung wurde der Entwurf wie folgt geändert:

    • Kennzeichnung der Flächen, bei deren Bebauung besondere bauliche Vorkehrungen gegen äußere Einwirkungen oder bei denen besondere bauliche Sicherungsmaßnahmen gegen Naturgewalten erforderlich sind (Gefahrenbereich des zukünftigen Waldes),
    • Einbeziehung der Kreisstraße K 62 als Verkehrsfläche im Bereich zwischen der Straße „Im Grübchen“ und der geplanten Erschließungsstraße des Neubaugebiets,
    • Randeingrünung und Festsetzung eines Bereichs ohne Ein- und Ausfahrt im WA 3 an der Grenze zur K 62,
    • Ergänzung der ökologischen Baubegleitung in der Festsetzung zur Maßnahmenfläche F3 (Festsetzung A 7.4),
    • Änderung der Zuordnungsfestsetzung A 7.8 (Korrektur Aktenzeichen und Benennung der Biotopwertpunkte),
    • Ergänzung der Hinweise zum Bodenschutz (Hinweis D 3),
    • Hinzufügung eines Hinweises zur Einsichtnahme einer DIN-Norm (Hinweis D 13). 

    Gemäß § 4a (3) BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes in der Zeit vom 08.06.2026 bis 23.06.2026 erneut auf der Internetseite der Stadt Herborn unter der Adresse www.herborn.de unter der Rubrik Bekanntmachungen veröffentlicht. Die Unterlagen können dort eingesehen und heruntergeladen werden.

    Zusätzlich liegen die Unterlagen im gleichen Zeitraum bei der Stadtverwaltung der Stadt Herborn, Hauptstraße 39, 35745 Herborn, Fachdienst Bauverwaltung, Zimmer 102 öffentlich aus und kann während der Dienststunden montags bis freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr, sowie montags, dienstags und donnerstags von 13:00 – 16:00 Uhr von jedermann eingesehen werden. 

    Während der Veröffentlichungsfrist können erneut Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs abgegeben werden.

    Da keine grundsätzlichen Änderungen am Vorhaben vorgenommen werden wird eine verkürzte Veröffentlichungsdauer von 16 Tagen festgelegt. 

    Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

    1. Fachplanungen in Form des Landschaftsplanerischen Beitrages (Biotoptypenkartierung) sowie der faunistischen Erfassung und des Artenschutzbeitrages

       

    2. Fachplanung in Form des Umweltberichts mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Boden und Wasser, Klima und Luft, Fläche, Kultur- und Sachgüter, Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt sowie Landschaftsbild und deren Wechselwirkungen untereinander – gegliedert nach den Punkten Beschreibung und Bewertung; 
      1. Pflanzen

        Beschreibung und Bewertung der Biotop- und Nutzungstypen mit der Feststellung, dass das Plangebiet für die Pflanzenwelt eine mittlere bis hohe Bedeutung (Gehölze) aufweist.

      2. Tiere und biologische Vielfalt

        Für die Haselmäuse und die Feldlerche hat das Plangebiet eine hohe Bedeutung, der durch Ausgleichsmaßnahmen Rechnung getragen wird. 

      3. Boden und Wasser

        Beschreibung der Geologie, natürlichen Funktion, Archivfunktion, Empfindlichkeiten und Vorbelastungen. Daraus resultiert, dass dem Plangebiet für das Schutzgut Boden insgesamt eine mittlere Bedeutung zukommt. Im Westen ist der Boden als gering bewertet, im Norden sind Flächen, die hoch bewertet werden. Für das Schutzgut Wasser liegt insgesamt eine geringe Bedeutung vor, da natürliche Oberflächengewässer fehlen. 

      4. Klima und Luft

        Beschreibung und Bewertung der klimatischen Funktionen des Plangebietes, mit dem Ergebnis, dass die Auswirkungen für das Schutzgut Klima/Luft gering sind.

      5. Landschaftsbild

        Beschreibung und Bewertung des Schutzgutes mit dem Resultat, dass das Plangebiet für das Landschaftsbild von mittlerer Bedeutung ist.

      6. Schutzgut Mensch

        Auf den Menschen haben sowohl wohnumfeldabhängige Faktoren wie die Wohn-, Erholungs- und Freizeitfunktionen sowie Aspekte des Immissionsschutzes als auch wirtschaftliche Funktionen wie z.B. die Land- und Forstwirtschaft Auswirkungen. Im Ergebnis weist das Plangebiet eine mittlere Bedeutung auf.

      7. Kultur- und Sachgüter

        Der intensiv genutzte Acker sowie die Frischwiesen mit mäßiger Nutzungsintensität sind Bestandteil der heutigen Kulturlandschaft. Sachgüter sind im Plangebiet nicht vorhanden.

      8. Fläche

        Die Fläche wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es handelt sich weder um herausragende noch um im regionalen Kontext besonders seltene Flächennutzungen.

       3. naturschutzfachliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung und Maßnahmenbeschreibung;

       4. Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB zu folgenden Themenkomplexen:

            a. Forderung zur ökologischen Baubegleitung (Stellungnahme Kreisausschuss, Abt. Umwelt, Natur und Wasser).

            b. Hinweis zum Entzug landwirtschaftlicher Flächen ((Stellungnahme Kreisausschuss, Abt. f. d. ländl. Raum und Stellungnahme Regierungspräsidium, Dez. 51.1).

            c. Hinweise zum vorsorgenden Bodenschutz (Stellungnahme Regierungspräsidium, Dez. 41.4).

            d. Hinweis zum Gefahrenbereich des Waldes (Stellungnahme Regierungspräsidium, Dez. 53.1).

       5. Gutachten

           a. Schallgutachten

    Die Unterlagen können während der Veröffentlichung eingesehen werden.

    Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen von jedermann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4 a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Die zur Bebauungsplanaufstellung abgegebenen Stellungnahmen werden in öffentlichen Sitzungen beraten und somit personenbezogene Daten, soweit sie für das Verfahren der Bebauungsplanaufstellung erforderlich sind, der Stadtverordnetenversammlung und mithin der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die einschlägigen personenbezogenen Daten werden gesondert verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt von der übrigen Verwaltung der Stadt Herborn personell und organisatorisch getrennt. Es erfolgt keine Nutzung dieser personenbezogenen Daten durch eine andere Stelle für andere Verwaltungszwecke oder eine Übermittlung an eine andere Stelle bis auf das beauftragte Planungsbüro.

    Die Stadt Herborn hat gemäß § 4b BauGB für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB das Planungsbüro Koch aus Aßlar beauftragt. 

    Herborn, den 02.06.2026

    Günther Reeh 

    Erster Stadtrat