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Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen

Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es, 

  • den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
  • die Mundhygiene zu verbessern
  • Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
  • Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.  

Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.

Gruppenprophylaxe-Fachkräfte, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Paten-Zahnärztinnen und Zahnärzte sind dafür im Einsatz.

Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.

Gebühren

Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Unterstützende Insititutionen

Landesarbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege Hessen (LAGH)

Kurzfassung

  • Um Zahnschäden sowie Fehlstellungen von Zähnen bei Kindern frühzeitig festzustellen, bieten die gesetzlichen Krankenkassen die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an.
  • Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit der Zähne vermitteln
  • Mundhygiene verbessern
  • Zahnerkrankungen erkennen und verhüten
  • Information und Beratung der Eltern  
  • Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Krippen, Kindergärten, Schulen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen durchgeführt.
  • Zuständig: Landkreisen und kreisfreie Städte.
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