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Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN

Sie können Ihre PIN zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises jederzeit neu setzen:

  • beliebig oft zu Hause oder
  • wenn die PIN vergessen oder durch 3-malige Falscheingabe blockiert wurde, in der Personalausweisbehörde.

In der Personalausweisbehörde bzw. dem Bürgeramt wird Ihnen kostenfrei geholfen, wenn

  • Ihr Online-Ausweis deaktiviert ist,
  • Sie Ihren PIN-Brief mit Transport-PIN nicht mehr finden,
  • Sie Ihre PIN vergessen haben oder
  • die PIN blockiert ist.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

zuständige Stelle

Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw. Bürgeramt

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

erforderliche Unterlagen

Personalausweis

Hinweise (Besonderheiten)

Bürgerinnen und Bürger können ihren Online-Ausweis bei dem für sie zuständigen Bürgerservice ihrer Kommunen kostenfrei aktivieren lassen und ihre neue PIN setzen.

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Zuständige Stellen und Formulare

Detailansicht »

Adresse:
Fachdienst - Bürgerbüro

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Telefax: 02772 708-9400
Telefon: 02772 708-331
Telefon: 331

Webseite: https://www.herborn.de
Webseite: https://www.herborn.de
E-Mail: buergerbuero@herborn.de

Öffnungszeiten:

Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 07.00 - 12:00 Uhr *
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12:00 Uhr

* zwischen 07.00 und 08.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung

Grundsätzlich empfehlen wir eine online Terminvereinbarung , um längere Wartezeiten zu vermeiden.

Bitte beachten Sie, dass alle Kfz-Dienstleistungen ausschließlich nur mit vorheriger Terminvereinbarung für Herborner Bürger/innen möglich sind.

Ansprechpartner: