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Gewerbebetriebe und Industrieanlagen - Beschwerden über Lärm, Luftverunreinigung und Gerüche

Sie wohnen in der Nähe von Gewerbebetrieben und Industrieanlagen und fühlen sich durch Lärm, Luftverunreinigungen und Geruchsimmissionen in unzulässiger Weise gestört? In solchen Fällen können Sie sich an die zuständigen Überwachungsbehörden wenden. Dort erhalten Sie Informationen über die geltenden gesetzlichen Regelungen.

Die von Betriebsanlagen ausgehenden Emissionen werden nach den Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG -beurteilt. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen.

Gebühren

keine

Ansprechpunkt

Anlagen, deren Errichtung und Betrieb unter das BImSchG fallen, werden in Hessen durch die Regierungspräsidien überwacht. Es gibt Ausnahmen wie z.B. Gaststätten, hier wird die Überwachung von den Kreisausschüssen, in kreisfreien Städten von den Magistraten, durchgeführt.

Fristen

Um die Bearbeitung zu erleichtern, sollten sie möglichst zeitnah die Überwachungsbehörde  über schädliche Umwelteinwirkungen informieren. Die Behörde kann so leichter feststellen, ob eine Anlage eine Störung hatte oder welche besonderen Stoffe gerade zu diesem Zeitpunkt verarbeitet wurden.

Bearbeitungsdauer

je nach Aufwand der von der Behörde durchzuführenden Ermittlungen

erforderliche Unterlagen

Keine

Hinweise (Besonderheiten)

Zu vielen grundsätzlichen Immissionsschutzfragen finden Sie Hinweise / Erläuterungen auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie.

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Zuständige Stellen und Formulare

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Adresse:
Fachdienst - Öffentliche Ordnung

Hauptstraße 39
35745 Herborn

Telefon: 02772 708-0
Telefax: 02772 708-9400

Webseite: https://www.herborn.de
E-Mail: info@herborn.de

Öffnungszeiten:

Stadtverwaltung

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr

Montag und Dienstag:
13:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:
07:00 - 08:00 Uhr (nur mit Termin)

Donnerstag:
13:00 - 18:00 Uhr

Barkasse

Montag:
08:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
08:00 bis 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden bitten wir darum, im Vorfeld des Besuchs online, einen Termin zu vereinbaren.

Ansprechpartner:
Formulare:

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Adresse:
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 43.2 - Immissionsschutz II

Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7
35390 Gießen, Universitätsstadt
35338 Gießen, Universitätsstadt Marburger Straße 91
35396 Gießen, Universitätsstadt

Telefon: +49 641 303-0 (Zentrale)
Telefax: +49 641 303-2197

Webseite: https://rp-giessen.hessen.de/
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E-Mail: verwaltungsportal.AbtIV@rpgi.hessen.de