Bekanntmachung der Stadt Herborn

Bekanntmachung der Stadt Herborn

  • Kategorien: Sonstiges

    Allgemeinverfügung Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen gem. § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG)

    Bekanntmachung der Stadt Herborn

    Allgemeinverfügung

    Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen gem. § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG)

    1. Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 23. November 2006, zuletzt geändert durch Art. 1des Gesetzes vom13. Dezember 2019 über das Geschlossenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen wird das Offenhalten der Verkaufsstellen in Herborn am Sonntag, dem 03.04.2022 in der Zeit von 12:00 – 18:00 Uhr freigegeben. 
    2. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

    Herborn, 17.01.2022

    Katja Gronau

    Bürgermeisterin