Bescheidversand für wiederkehrende Straßenbeiträge

Bescheidversand für wiederkehrende Straßenbeiträge

  • Kategorien: 2023

    In den kommenden Wochen werden die Bescheide für die Abrechnungsgebiete Burg Nord-Ost, Merkenbach, Herborn-Seelbach und Herborn Kernstadt zugestellt.

    Stadtverwaltung Herborn verschickt Bescheide für wiederkehrende Straßenbeiträge

    Seit 5 Jahren werden Straßenbeiträge in der Stadt Herborn über wiederkehrende Straßenbeiträge abgerechnet. In den kommenden Wochen werden die Bescheide für die Abrechnungsgebiete Burg Nord-Ost, Merkenbach, Herborn-Seelbach und Herborn Kernstadt zugestellt, dies teilt der Fachdienst Bauen, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung Herborn mit.

    Für die Abrechnungsgebiete Burg Nord-Ost werden nochmals Bescheide für das laufende Bauprogramm 2021 - 2022 versandt, diesmal für das Beitragsjahr 2022.
    Für das Abrechnungsgebiet Herborn Kernstadt erfolgt im ersten Schritt die Endabrechnung des Bauprogrammes 2019 -2021. Im zweiten Schritt wird dann für das Bauprogramm 2022 – 2023 der Bescheid für das Abrechnungsjahr 2022 erstellt.
    Für die Abrechnungsgebiete Merkenbach und Herborn-Seelbach werden für das neue Bauprogramm 2022 - 2024 die Bescheide für das Abrechnungsjahr 2022 versandt.

    Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass Eigentümerwechsel oder Adressänderungen der Stadtverwaltung mitgeteilt werden müssen.
    Beträge bis zu einer Höhe von 5,00 € werden nicht erhoben und es werden hierfür keine Bescheide versandt.

    Die „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge“ sowie die Beitragssatzungen können auf der städtischen Homepage www.herborn.de im Menüpunkt „Rathaus& Politik“ – „Ortsrecht“ nachgelesen werden. Weitere Informationen zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen finden Bürgerinnen und Bürger nach wie vor ebenfalls online.