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Ehrenamtliche für „große Volkszählung“ gesucht

Ehrenamtliche für „große Volkszählung“ gesucht

Freiwillige führen Interviews und helfen beim Ausfüllen des Fragebogens

Der Lahn-Dill-Kreis informiert: Die Kreisverwaltung des Lahn-Dill-Kreises sucht weiterhin nach Helferinnen und Helfern, sogenannte Erhebungsbeauftragte, für den Zensus 2022. Bei dieser „großen Volkszählung“ werden unterschiedliche Daten zu den Lebensumständen der Bevölkerung Deutschlands erfragt. Der diesjährige Zensus findet zum Stichtag 15. Mai 2022 statt.

Was machen Erhebungsbeauftragte?

Erhebungsbeauftragte besuchen ehrenamtlich ab dem 16. Mai 2022 die auskunftspflichtigen Bürgerinnen und Bürger im Lahn-Dill-Kreis, führen Kurz-Interviews und überreichen Fragebögen (Online-Zugang oder in Papierform), beziehungsweise sind beim Ausfüllen behilflich. Die freiwilligen Helferinnen und Helfer erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Zur Bewerbung und für weitere Informationen können sich interessierte Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises an die Zensus-Erhebungsstelle des Lahn-Dill-Kreises wenden: E-Mail: zensus2022@lahn-dill-kreis.de oder telefonisch unter 06441 407-1280.

Unter www.lahn-dill-kreis.de/zensus2022 stehen außerdem allgemeine Informationen zum Thema Zensus zur Verfügung.

Befragung von Bürgerinnen und Bürgern

Obwohl der Zensus auch als „große Volkszählung“ bekannt ist, muss dafür nicht jede Einwohnerin bzw. jeder Einwohner einzeln befragt werden – im Gegenteil: Die Mehrheit der Bevölkerung muss selbst gar keine Auskunft leisten, da in Deutschland ein sogenannter registergestützter Zensus durchgeführt wird und die Bevölkerungsdaten somit in erster Linie aus Verwaltungsregistern stammen.

Bundesweit nehmen nur rund zehn Prozent der Bevölkerung an einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte teil. Diese Stichprobenbefragung ist notwendig, um etwaige Ungenauigkeiten der Melderegister festzustellen, und um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen, wie zum Beispiel Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zu Erwerbstätigkeit. Alle zur Befragung ausgewählten Personen sind zur Auskunft verpflichtet.

Die Ergebnisse des Zensus sind die Grundlage dafür, wie viel Geld Städte und Gemeinden in Zukunft durch den Länder- und den kommunalen Finanzausgleich sowie durch EU-Fördermittel zugewiesen bekommen. Auch die Einteilung der Wahlkreise und die Stimmenverteilung im Bundesrat orientieren sich an der amtlichen – das heißt an der durch den Zensus ermittelten – Einwohnerzahl.

Ausschließlich anonyme Daten

Alle Daten werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck des Zensus ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen.