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Maskenpflicht (FFP2) bei Besuch städtischer Einrichtungen

Maskenpflicht (FFP2) bei Besuch städtischer Einrichtungen

Besucher müssen weiterhin einen FFP2-Maske tragen für den Besuch in Rathaus, Bürgerbüro und anderen Verwaltungsgebäuden der Stadt.

Der Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden der Stadt Herborn ist, nach vorheriger Terminvereinbarung, wieder ohne Impfnachweis zu den normalen Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr sowie am Freitag von 8 bis 12 Uhr möglich. Besucher müssen weiterhin einen FFP2-Maske tragen für den Besuch in Rathaus, Bürgerbüro und anderen Verwaltungsgebäuden der Stadt.