Kategorien: 2025
In den nächsten Wochen verschickt die Stadtverwaltung Herborn die Gebührenbescheide zur Abrechnung wiederkehrender Straßenbeiträge in den Abrechnungsgebieten Hörbach und Herborn-Seelbach. Der Fachdienst Bauverwaltung informiert, dass für das Abrechnungsgebiet Hörbach erstmals Beiträge für das Jahr 2025 berechnet werden. Im Abrechnungsgebiet Herborn-Seelbach erfolgt die Endabrechnung des Bauprogramms 2022–2024.
Eigentümerinnen und Eigentümer werden gebeten, die im Bescheid ausgewiesenen Beträge fristgerecht an die Stadt Herborn zu überweisen. Beträge bis einschließlich 5 Euro werden nicht erhoben. Der Fachdienst Bauverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger darum, Änderungen wie Eigentümerwechsel oder Adressänderungen zeitnah bei der Stadtverwaltung zu melden.
Für das Abrechnungsgebiet Merkenbach erfolgt wegen der geringen Restforderung, keine Endabrechnung, der Restbetrag wird in das neue Bauprogramm übernommen.
Weitere Informationen sowie die aktuellen Satzungen finden Interessierte unter www.herborn.de in der Rubrik Stadtentwicklung: www.herborn.de/stadtentwicklung/bauen/wiederkehrende-strassenbeitraege/.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Bauverwaltung gerne zur Verfügung.