Regeln für Gewerbetreibende ab dem 21.03.2020

Regeln für Gewerbetreibende ab dem 21.03.2020

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    Für Gewerbebetriebe gelten ab heute Einschränkungen und besondere Regeln im Publikumskontakt. Gaststätten aller Art müssen ab 21.03.2020, 12 Uhr, für den Besucherverkehr geschlossen bleiben.