Anreise  |  Kontakt  |  Notdienste  |  Öffnungszeiten  |  Webcams  |  
Sprachauswahl inaktiv
Stadt Herborn fördert Vereine: Anträge bis Ende März 2022 stellen

Stadt Herborn fördert Vereine: Anträge bis Ende März 2022 stellen

Zur Unterstützung der Herborner Vereine stellt die Stadt seit über 30 Jahren jährlich Mittel zur Verfügung. Vereine können bis 31.März Anträge stellen

Über 200 Vereine sind im Stadtgebiet Herborn aktiv, ihre Vielfalt ist so bunt wie das Leben in unserer Stadt. Zur Förderung und Unterstützung der Herborner Vereine stellt die Stadt seit über 30 Jahren jährlich Mittel zur Verfügung. Vereine können bis 31.März 2022 diesen Vereinszuschuss beantragen.

Die örtlichen Vereine bilden das Fundament einer vielfältigen Stadtgesellschaft und fördern ein gemeinschaftsorientiertes öffentliches Leben in allen sozialen, kulturellen, sportlichen und gemeinnützigen Bereichen. Auch bilden sie mit ihrer Nachwuchsarbeit neue Generationen an Sportlern und Talenten aus.

Unter welchen Voraussetzungen und für welche Zwecke Zuschüsse bewilligt werden, regelt die Satzung zur Förderung des Vereinslebens der Stadt Herborn Vereine.

Förderberechtigt sind Vereine:
•    deren Sitz in Herborn liegt und
•    die vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind und
•    deren Vereinsmitglieder überwiegend Einwohner/innen der Stadt Herborn sind oder bei denen der Vereinsname bzw. die Tätigkeit einen klaren Bezug zur Stadt herstellt und
•    bei denen alle Herbornerinnen und Herborner Zugang haben

Förderberechtigte Vereine können Zuschüsse beantragen für die Unterhaltung vereinseigener Sportanlagen, für Vereinsjubiläen, für Mitglieder oder die Teilnahme am Deutschen Turnfest.

Wie kommen Vereine an Zuschüsse?

Über das onlinegestützte Vereinsportal unter vereine.herborn.de (ohne www) können Anträge auf Vereinsförderung digital gestellt werden. An einer Förderung interessierte Vereine können Anträge und erforderlichen Nachweise direkt in das Vereinsportal hochladen.

Erforderliche Nachweise für den Antrag auf Vereinsförderung: Mitgliederliste mit Angaben Ü18 / U18, aktueller Freistellungsbescheid vom Finanzamt, Vereinssatzung oder Eintragung im Vereinsregister.

Engagiert sich Ihr Verein in der Stadt Herborn oder trägt die Stadt Herborn im Vereinsnamen und erfüllt auch alle anderen Fördervoraussetzungen? Dann stellen Sie zum 31. März 2022 online einen Antrag auf Vereinsförderung im städtischen Vereinsportal vereine.herborn.de.

Bei Fragen oder wenn neue Zugangsdaten für das Vereinsportal benötigen werden, wenden Sie sich an das Team der Vereinsförderung: Marco Klingelhöfer, 02772/708 245, m.klingelhoefer@herborn.de oder Cordula Menger, 02772/708 214, c.menger@herborn.de.