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  • Allgemeinverfügung Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

    Allgemeinverfügung Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen

  • Kategorien: Sonstiges

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    Bekanntmachung der Stadt Herborn - Allgemeinverfügung

    Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen gem. § 6 Abs. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG)

    1.    Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes vom 23. November 2006, zuletzt geändert durch Art. 1des Gesetzes vom13. Dezember 2019 über das Geschlossenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen wird das Offenhalten der Verkaufsstellen in Herborn an folgenden Sonntagen, 12.06.2022, 11.09.2022 und 06.11.2022 jeweils in der Zeit von 12:00 – 18:00 Uhr freigegeben.

    2.    Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

    Herborn, 17.02.2022

    Katja Gronau
    Bürgermeisterin