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  • Bekanntmachung - Gemeindewahlleiter der Stadt Herborn

    Bekanntmachung - Gemeindewahlleiter der Stadt Herborn

  • Kategorien: Wahlen

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    Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in den Ortsbeirat Seelbach

    Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Herborn

    Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in den Ortsbeirat Seelbach

    Der anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Wahlvorschlag SPD in den Ortsbeirat Seelbach gewählte Bewerber Eckhardt Simon hat auf sein Mandat verzichtet.
    An seine Stelle rückt als nächster noch nicht berufener Bewerber mit den meisten Stimmen vom Wahlvorschlag der SPD Herr Jörg Menger, Adlerstr. 3, 35745 Herborn-Seelbach in den Ortsbeirat Seelbach nach.
    Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben.

    Herborn, 28.08.2025

    Stephan Göbel
    Gemeindewahlleiter