Kategorien: Wahlen
Amtliche Bekanntmachung
Feststellung
gemäß § 34 Absatz 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der aktuellen Fassung
Der bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn
gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
lfd. Nr. 1, Herr Lukas Winkler hat zum 26. März 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit
den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn nachrückt:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
lfd. Nr. 15, Frau Kerstin Hardt-El Ansari, Herborn, 2753 Stimmen.
Der bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn
gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 6 - Freie Wählergemeinschaft, FWG
lfd. Nr. 4, Herr Karl Christian Görzel hat zum 24. März 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit
den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn nachrückt:
Nr. 6 - Freie Wählergemeinschaft (FWG)
lfd. Nr. 3, Frau Birgit Nickel, Herborn, 2249 Stimmen.
Der bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn
gewählte Bewerber über den Wahlvorschlag:
Nr. 8 - Bürger für Merkenbach, BfM
lfd. Nr. 3, Herr Max Dietrich hat zum 07. April 2026 auf sein Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit
den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn nachrückt:
Nr. 8 - Bürger für Merkenbach (BfM)
lfd. Nr. 2, Herr Alexander Metz, Herborn, 926 Stimmen.
Die bei den Kommunalwahlen am 15. März 2026 in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborngewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU
lfd. Nr. 15, Frau Kerstin Hardt-El Ansari hat zum 01. April 2026 auf ihr Mandat verzichtet.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die/der nächste noch nicht berufene Bewerber(in) dieses Wahlvorschlages mit
den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herborn nachrückt:
Nr. 1 - Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
lfd. Nr. 20, Herr Mustafa Danaci, Herborn, 2641 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist bei dem besonderen Gemeindewahlleiter Stephan Göbel, in Hauptstraße 39, 35745 Herborn schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Herborn, 14.04.2026
Der besondere Gemeindewahlleiter der Stadt Herborn
Fachbereich Zentrale Dienste
Hauptstraße 39
35745 Herborn