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  • Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern

    Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern

  • Kategorien: Wahlen

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    Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in den Ortsbeirat Seelbach

    Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Herborn
    Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in den Ortsbeirat Seelbach
    Die anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Wahlvorschlag Bündnis 90/Die Grünen in den Ortsbeirat Seelbach gewählte Bewerberin Julia Claas hat auf ihr Mandat verzichtet.

    Da die Wahlvorschlagsliste erschöpft ist, gibt es keine Nachfolge und der Sitz bleibt unbesetzt.
    Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben.

    Herborn, 24.10.2022

    gez. Stephan Göbel
    Gemeindewahlleiter