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  • Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern

    Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern

  • Kategorien: Wahlen

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    Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in den Ortsbeirat Burg

    Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters der Stadt Herborn
    Nachrücken von gewählten Bewerberinnen und Bewerbern gemäß § 34 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in den Ortsbeirat Burg

    Die anlässlich der Kommunalwahl am 14.03.2021 aus dem Wahlvorschlag Bündnis90/Die Grünen in den Ortsbeirat Burg gewählte Bewerberin Anke Freiberg hat durch Wegzug keine Grundlage mehr zur Mandatsausübung.

    Da die Wahlvorschlagsliste erschöpft ist, gibt es keine Nachfolge und der Sitz bleibt unbesetzt.

    Gegen die obige Feststellung kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises Herborn gemäß § 25 KWG binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen ab dem Tag dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift bei mir Einspruch erheben.

    Herborn, 21.08.2023

    Stephan Göbel
    Gemeindewahlleiter