Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster. D ie Erfassung der Anlagen erfolgt auf freiwilliger Basis.
Sie wollen ein Krematorium betreiben? Dann müssen Sie die Anlage vor Inbetriebnahme beim zuständigen Regierungspräsidium anzeigen.
Verfahrensablauf
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Fristen
Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
zuständige Stelle
Zuständige Behörden sind die Regierungspräsidien.
erforderliche Unterlagen
- schriftliche Anzeige
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Kurzfassung
- Anlagen zur Feuerbestattung: Anzeige Inbetriebnahme
- schriftliche Anzeige notwendig
- muss mindestens einen Monat vor Inbetriebnahme angezeigt werden