Anlagen zur Feuerbestattung Messung einzeln

  • Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen in regelmäßigen Abständen die Emissionen für Gesamtstaub, Gesamtkohlenstoff und Dioxine und Furane durch diskontinuierliche Messungen (Einzelmessungen) von einer anerkannten Sachverständigenstelle prüfen zu lassen. Über die Ergebnisse der Messungen ist ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde zur Überprüfung vorzulegen.

    Sie betreiben ein Krematorium? Dann müssen Sie die von der Anlage ausgehenden Luftschadstoffemissionen prüfen lassen und die Messergebnisse der zuständigen Immissionsschutzbehörde vorlegen.

    Verfahrensablauf

    Die behördlichen Vorgaben zur Durchführung der Emissionsmessungen sowie zur Vorlage des Emissionsmessberichtes ergeben sich aus den Regelungen der Verordnung über Anlagen zur Feuerbestattung.

    Zukünftig soll die Vorlage der Emissionsmessberichte über das Online-Portal „EMBE-Online“ erfolgen.

    Fristen

    Einzelmessungen sind frühestens drei Monate spätestens sechse Monate nach der Inbetriebnahme durch einen anerkannten Sachverständigen durchführen zu lassen.

    Der Messbericht ist innerhalb von drei Monaten nach Durchführung der Messung vorzulegen.

    zuständige Stelle

    Zuständige Behörden sind die zuständigen Regierungspräsidien.

    erforderliche Unterlagen

    • Emissionsmessbericht

    Rechtsbehelf

    Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

    Formulare

    Der Emissionsmessbericht für diskontinuierlichen Messungen (Einzelmessungen) muss inhaltlich den Anforderungen der Richtlinie VDI 4220 Blatt 2 entsprechen (Anhang A: Musterbericht für Emissionsmessungen).

    Kurzfassung

    • Anlagen zur Feuerbestattung: Messung einzeln
    • Beim Betreiben eines Krematoriums müssen von der Anlage ausgehenden Luftschadstoffemissionen gemessen werden
    • Messergebnisse müssen dem zuständigen Regierungspräsidium vorgelegt werden
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