Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 53.1 - Forsten und Naturschutz I (Forsten, Eingriffs- und Ausgleichsregelung, Umweltfolgenabschätzung)
| Kontakt | Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 53.1 - Forsten und Naturschutz I (Forsten, Eingriffs- und Ausgleichsregelung, Umweltfolgenabschätzung)
Georg-Friedrich-Händel-Straße 3
Telefon: +49 641 303-0
(Zentrale)
Webseite:
https://rp-giessen.hessen.de/
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| Öffnungszeiten | Das Regierungspräsidium Gießen ist täglich telefonisch erreichbar:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
Für einen persönlichen Besuch vereinbaren Sie bitte einen Termin. |
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Regierungspräsidium Gießen - Dezernat 53.2 - Naturschutz II (Artenschutz, Biodiversität, Fischerei, Naturschutzfinanzierung)
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Wer Wirbeltiere der besonders geschützten Arten hält, muss von Beginn der Haltung an Zu- und Abgänge melden. Diese Meldungen können schriftlich oder per Fax erfolgen.
Zu den besonders geschützten Arten gehören z. B. Affen, Papageien, Landschildkröten und Riesenschlangen, aber auch verschiedene Echsenarten wie bspw. Taggeckos und Chamäleons. Darüber hinaus zählen auch alle europäischen Vogelarten dazu. Eine Überprüfung, ob bestimmte Arten als besonders geschützt ausgewiesen sind, ist z. B. beim Wissenschaftlichen Informationssystem zum Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz möglich.
Gebühren
Die Bearbeitung der Meldung ist kostenfrei.
Ansprechpunkt
Zuständig ist je nach Standort der Tierhaltung die obere Naturschutzbehörde bei den Regierungspräsidien Kassel,Gießen oder Darmstadt