Autowracks, die auf öffentlichen Grundstücken und Flächen abgestellt sind, werden auf Kosten des Eigentümers abgeschleppt. In der Regel werden solche Fahrzeuge von den Autoverwertungsfirmen abgeholt und fachgerecht entsorgt.
Autowracks, die auf öffentlichen Grundstücken und Flächen abgestellt sind, werden auf Kosten des Eigentümers abgeschleppt. In der Regel werden solche Fahrzeuge von den Autoverwertungsfirmen abgeholt und fachgerecht entsorgt.